Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten in den kommenden Jahren Post von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Im Mittelpunkt steht die Mütterrente III, also die erweiterte Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Das ist keine eigene Rentenart, sondern Teil der gesetzlichen Rente. Eltern dieser Jahrgänge erhalten bislang nur 30 Monate angerechnet, bei später geborenen Kindern sind es schon 36 Monate. Genau diese Differenz soll entfallen. Für viele Betroffene ist damit ein rückwirkendes Rentenplus verbunden, das sich pro Kind in Euro beziffern lässt.

36 Monate statt 30 Monate für ältere Geburtsjahrgänge

Künftig sollen auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit zählen. Das entspricht je Kind sechs zusätzlichen Monaten und damit einem halben Entgeltpunkt. Nach Angaben der Rentenversicherung liegt der Wert dafür derzeit bei 20,40 Euro brutto im Monat. Durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro, womit sich rechnerisch rund 21,26 Euro je Kind ergeben, wie ad-hoc-news.de berichtet. Bei zwei Kindern wären das gut 42 Euro monatlich mehr, bei drei Kindern mehr als 60 Euro.

10 Millionen Konten werden neu geprüft

Die neue Regelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, doch die Auszahlung erfolgt für viele erst 2028. Der Grund ist der große Verwaltungsaufwand: Rund zehn Millionen Rentenkonten müssen überprüft und die zusätzlichen Zeiten korrekt zugeordnet werden. Das betrifft vor allem Menschen, die bereits vor 2028 Rente beziehen. Wer in diese Gruppe fällt, soll die Erhöhung später rückwirkend ausgezahlt bekommen. So plant die Rentenversicherung deshalb eine großangelegte Neuberechnung, weil die Anpassung nicht automatisch per einfachem Standardschritt erledigt werden kann.

Pro Kind gut 20 Euro mehr Rente im Monat

Wie stark das Plus ausfällt, hängt von der Zahl der betroffenen Kinder ab. Ein Beispiel: Wer zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kann auf Basis des neuen Rentenwerts mit rund 42,52 Euro zusätzlich im Monat rechnen. Aufs Jahr gesehen wären das mehr als 500 Euro. Für viele mit kleiner Rente ist das relevant, auch wenn keine dreistelligen Monatsbeträge pro Kind zu erwarten sind. Zugleich kann die höhere Zahlung auf andere Leistungen angerechnet werden, etwa auf Grundsicherung, Wohngeld oder teilweise auf Hinterbliebenenrenten, wie gegen-hartz.de zusammenfasst.

Kontenklärung kann trotzdem sinnvoll sein

Ein gesonderter Antrag für die Mütterrente III ist nach derzeitiger Planung meist nicht nötig. Die Anpassung soll in vielen Fällen automatisch erfolgen. Wichtig bleibt trotzdem ein vollständiges Rentenkonto. Wer Kindererziehungszeiten bislang noch nicht erfassen ließ, sollte die Unterlagen prüfen und fehlende Zeiten klären lassen. Davon können nicht nur Mütter, sondern auch Väter profitieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Verbraucher ist damit vor allem eines wichtig: Das Geld kommt bei vielen nicht sofort, geht aber nach jetzigem Stand nicht verloren, sondern soll später als Nachzahlung auf dem Rentenkonto ankommen.