Die Mütterrente gehört inzwischen zu den finanziell wichtigsten Bausteinen der gesetzlichen Altersrente für Eltern. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 steigt der Wert der Kindererziehungszeiten spürbar: Ein Entgeltpunkt wird seitdem bundesweit mit 40,79 Euro bewertet, was einer Anpassung um 3,74 Prozent entspricht. Davon profitieren alle, deren Rente auf Entgeltpunkten basiert – also auch Mütter und Väter mit Kindererziehungszeiten. Für zwei Kinder liegt der Zuschlag aktuell bereits zwischen rund 203,95 Euro und 244,74 Euro brutto im Monat, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die nun beschlossene Mütterrente III legt ab 2027 nochmals deutlich nach.
Zwei Kinder: 204 bis 245 Euro Mütterrente im Jahr 2025
Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern Bestandteil der regulären Altersrente. Kindererziehungszeiten werden wie Arbeitsjahre mit Entgeltpunkten bewertet, die die Monatsrente dauerhaft erhöhen. Für zwei vor 1992 geborene Kinder werden derzeit 5,0 Entgeltpunkte berücksichtigt – das ergibt bei einem Rentenwert von 40,79 Euro exakt 203,95 Euro monatlich. Sind beide Kinder ab 1992 geboren, steigt der Ansatz auf 6,0 Entgeltpunkte und damit auf 244,74 Euro brutto. Alle Werte gelten vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zahl der anerkannten Kindererziehungsjahre sowie das Geburtsjahr der Kinder bestimmen, wie hoch der Zuschlag ausfällt.
Rentenwert 2025: Kindererziehungszeiten gewinnen an Gewicht
Seit 1. Juli 2025 gibt es einen bundeseinheitlichen Rentenwert von 40,79 Euro pro Entgeltpunkt, der bis mindestens 30. Juni 2026 gilt. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht in der Regel einem Entgeltpunkt, drei Jahre bringen somit rund 122,37 Euro Monatsrente brutto. Für nach 1992 geborene Kinder werden bereits heute bis zu 36 Monate Erziehungszeit und damit etwa drei Entgeltpunkte je Kind anerkannt. Bei Kindern mit Geburtsdatum vor 1992 sind es bislang höchstens 30 Monate und rund 2,5 Punkte. Diese Lücke schließt die kommende Reform, sodass künftig für alle Kinder einheitlich drei Jahre gelten sollen. Laut rentenbescheid24.de liegt die Mütterrente für ein vor 1992 geborenes Kind aktuell bei rund 102 Euro, für jüngere Kinder bei etwa 122 Euro.
Mütterrente III: Start 2027 und Plus von 20,40 Euro pro Kind
Die Mütterrente III ist Teil eines Rentenpakets, das Ende 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde. Kernpunkt ist die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten: Auch für vor 1992 geborene Kinder werden künftig 36 Monate berücksichtigt. Das bringt pro betroffenem Kind zusätzlich 0,5 Entgeltpunkte und damit rund 20,40 Euro mehr Monatsrente, bezogen auf den aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro. Eltern mit zwei älteren Kindern kommen so auf ein Mehr von etwa 40,79 Euro monatlich. Geplanter rechtlicher Start ist der 1. Januar 2027, die technische Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung soll voraussichtlich 2028 erfolgen. Für 2027 ist eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen.
1, 2 oder 3 Kinder: So viel Plus bringt die Reform
Für Eltern mit mehreren vor 1992 geborenen Kindern summiert sich die Reform deutlich. Bei einem Rentenwert von 40,79 Euro ergibt sich folgendes Zusatz-Plus: Für ein Kind kommen 0,5 Entgeltpunkte bzw. rund 20,40 Euro hinzu, bei zwei Kindern ein ganzer Punkt und damit rund 40,80 Euro, bei drei Kindern 1,5 Punkte und etwa 61,20 Euro monatlich. Schon heute erreichen zwei ältere Kinder aus Kindererziehungszeiten rund fünf Entgeltpunkte und etwa 203,95 Euro brutto, bei drei Kindern liegen die Leistungen im Bereich von 305 bis 306 Euro, so rentenbescheid24.de. Seit 2025 gelten Ost und West bei der Bewertung eines Entgeltpunktes gleich. Unterschiede in der individuellen Rentenhöhe ergeben sich daher vor allem aus Erwerbsbiografie, Kinderzahl und dem Abschluss der Kontenklärung bei der Rentenversicherung.