Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen der Rentenkommission grundsätzlich umsetzen, doch ausgerechnet bei den Minijobs fehlt ein klarer Beschluss. Das ist für 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte relevant, weil an dieser Sonderform des Arbeitens viele Fragen der Altersvorsorge hängen. Wer einen solchen Job ausübt, darf aktuell bis zu 603 Euro im Monat verdienen und zahlt darauf weder Steuern noch Sozialabgaben. Arbeitgeber leisten dagegen Pauschalbeiträge: 15 Prozent in die Rentenversicherung, 13 Prozent in die Krankenversicherung sowie bislang zwei Prozent pauschale Lohnsteuer, wie t-online.de berichtet.
Merz nennt Herbsttermin für offene Minijob-Entscheidung
Nach dem Koalitionsgipfel steht zunächst nur fest, dass der Pauschalsteuersatz für diese Jobs von zwei auf fünf Prozent steigen soll. Bei 603 Euro Monatslohn würde das für Arbeitgeber statt 12,06 Euro künftig 30,15 Euro pauschale Lohnsteuer bedeuten. Für Beschäftigte bliebe der Job steuerfrei. Kanzler Friedrich Merz kündigte an, die weitergehende Entscheidung erst im Herbst zu treffen. Damit ist offen, ob die von der Rentenkommission empfohlene weitgehende Abschaffung tatsächlich kommt oder ob die Sonderregelung bestehen bleibt.
Rentenkommission will Minijobs nur noch für Schüler
Der Vorschlag der Kommission geht deutlich weiter als die nun beschlossene Steueranhebung. Nach den Empfehlungen sollen Minijobs künftig nur noch für Schüler gelten. Die Begründung: Die Rentenansprüche aus diesen Tätigkeiten seien zu niedrig, zugleich hätten sich solche Beschäftigungen nicht als verlässliche Brücke in reguläre Arbeit erwiesen. Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, nannte sie „eine Sackgasse„, so Schnitzer laut morgenpost.de. Gerade Zweitverdienende hätten dadurch oft geringere Anreize, ihre Arbeitszeit auszuweiten und regulär versichert zu arbeiten.
Nahles und Walwei warnen vor Folgen für Arbeit und Rente
Kritik an der bisherigen Regelung kommt auch aus dem Arbeitsmarktbereich. Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles sieht in Minijobs einen Anreiz, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Besonders bei Frauen sei die Erwerbsbeteiligung zwar hoch, die geleistete Arbeitszeit aber vergleichsweise niedrig. Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei hatte bereits für den Bundestag argumentiert, diese Jobs gingen mit hohem Niedriglohnrisiko und erhöhter Armutsgefährdung einher. Für die Altersvorsorge ist das heikel, weil geringe Beiträge meist auch geringe spätere Ansprüche bedeuten.
Landwirtschaft und Gastronomie halten an dem Modell fest
Auf der anderen Seite stemmen sich mehrere Branchen gegen ein Aus. Vor allem Gastronomie, Tourismus und Landwirtschaft verweisen darauf, dass sie viele flexible Kräfte benötigen. Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied sagte: „Für uns sind sie nicht ersetzbar und insofern bedeutet das eine weitere Belastung der Landwirtschaft, die im Moment schon ums Überleben kämpft", so Rukwied laut t-online.de. Auch der Dehoga pocht auf den Erhalt der Regelung; nach Angaben aus dem Bericht arbeiten in der Branche 1,1 Millionen Menschen auf Minijob-Basis. Für Verbraucher und Beschäftigte heißt das vor allem: Die große Rentenreform ist beschlossen, bei einer alltagsnahen Frage fehlt aber noch die politische Festlegung.