Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Ein Punkt betrifft direkt Minijobs: Geringfügige Beschäftigungen sollen ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wie magazin.minijob-zentrale.de berichtet. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus würde damit entfallen. Ausnahmen sähe der Vorschlag nur noch für Schülerinnen und Schüler vor. Die Empfehlung ist nicht bindend. Friedrich Merz sagte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner Spezial“, dass die Bundesregierung keine komplette Abschaffung der Minijobs plane.

Vorschlag 26: Sonderstatus für Minijobs soll entfallen

Konkret geht es um den Kommissionsvorschlag Nummer 26. Bislang können Betroffene bei Rentenbeiträgen widersprechen. Fiele diese Möglichkeit weg, müssten Beschäftigte grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil derzeit bei 3,6 Prozent, im Privathaushalt bei 13,6 Prozent. Bei 603 Euro Monatsverdienst ergibt sich ein Eigenbeitrag von 21,71 Euro. Pro Beitragsjahr steigt die monatliche Rente nach den Angaben um 5,68 Euro. Auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich der Midijobs würde sich nach dem Vorschlag erübrigen.

6,8 Millionen Minijobber und nur 20,9 Prozent mit Rentenbeitrag

Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland 6,8 Millionen Menschen in geringfügiger Beschäftigung gemeldet. Seit Dezember 2004 hat sich diese Zahl kaum verändert. Zugleich stieg die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten in diesem Bereich im selben Zeitraum um 31,7 Prozent. Im März 2026 zahlten im Gewerbe aber nur 20,9 Prozent in die Rentenversicherung ein, 79,1 Prozent nicht. Besonders viele arbeiten im Handel sowie bei der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 1.041.173 Personen. Es folgen das Gastgewerbe mit 872.946 und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen mit 774.409.

Gastgewerbe warnt vor Folgen für Abend- und Wochenendschichten

Vor allem Arbeitgeberverbände kritisieren den Vorstoß. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband sprach von einem faktischen Minijob-Aus und verwies auf zusätzliche Belastungen für das Gastgewerbe. BDA-Präsident Rainer Dulger nannte die Empfehlungen einen Fehler und erklärte, Minijobs verdrängten keine Vollzeitstellen, sondern dienten der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können“, so Guido Zöllick laut mainpost.de.

Merz grenzt ab: Keine komplette Abschaffung geplant

Für Beschäftigte wäre die mögliche Reform vor allem bei Rentenbeiträgen relevant, weil der bisherige Sonderstatus wegfallen könnte. Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung zunächst als Grundlage für weitere Beratungen. Eine vollständige Abschaffung ist nach den Aussagen des Kanzlers nicht vorgesehen. Er unterschied zwischen mehreren geringfügigen Jobs anstelle regulärer Beschäftigung und klassischen Nebenverdiensten von Schülern, Studierenden oder Rentnern. Offen ist damit vor allem, ob die Regierung den Vorschlag unverändert übernimmt oder nur einzelne Punkte daraus in ein späteres Gesetzgebungsverfahren einfließen lässt.