Wer einen Minijob ausübt, hat beim Urlaub denselben gesetzlichen Grundanspruch wie Vollzeitkräfte. Das gilt nach dem Bundesurlaubsgesetz unabhängig davon, ob die Tätigkeit in einem Unternehmen oder in einem Privathaushalt stattfindet. Maßgeblich ist nicht die Zahl der Stunden, sondern an wie vielen Tagen gearbeitet wird. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche, wie de.finance.yahoo.com berichtet. Für viele Beschäftigte ist das wichtig, weil in Deutschland rund 6,8 Millionen Menschen geringfügig arbeiten und seit Januar 2026 für Minijobs eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat gilt.
1 bis 6 Arbeitstage pro Woche: 4 bis 24 Urlaubstage
Bei festen Arbeitstagen lässt sich der Anspruch vergleichsweise einfach berechnen. Die Formel lautet: Arbeitstage pro Woche mal 24, geteilt durch 6. Wer also an einem Tag pro Woche arbeitet, kommt auf 4 Urlaubstage im Jahr. Bei zwei Tagen sind es 8, bei drei Tagen 12, bei vier Tagen 16, bei fünf Tagen 20 und bei sechs Tagen 24 Urlaubstage. Die tägliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen der Einsatz regelmäßig erfolgt. Damit können auch geringfügig Beschäftigte ihre freien Tage recht präzise planen.
90 Arbeitstage im Jahr ergeben rund 7 Urlaubstage
Komplizierter wird es bei wechselnden Einsätzen. Dann zählt nicht die Wochenstruktur, sondern die Zahl der Arbeitstage im Kalenderjahr. Berücksichtigt wird außerdem, ob im Betrieb sonst eine Fünf-Tage-Woche mit 260 Arbeitstagen oder eine Sechs-Tage-Woche mit 312 Arbeitstagen gilt. Die Berechnung erfolgt dann über die gesetzlichen Urlaubstage pro Jahr multipliziert mit den individuellen Arbeitstagen und anschließend geteilt durch 260 oder 312. Ergibt sich mindestens ein halber Urlaubstag, wird aufgerundet. Nach Angaben von ad-hoc-news.de hat jemand mit 90 Arbeitstagen im Jahr Anspruch auf rund 7 Urlaubstage.
Sechs Monate Wartezeit und Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
Den vollen Jahresurlaub gibt es nicht sofort zum Start des Arbeitsverhältnisses, sondern erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Für die Bezahlung während der freien Tage zählt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Wichtig ist außerdem: Der gesetzliche Anspruch markiert nur die Untergrenze. Mehr Urlaub kann sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Regelung des Arbeitgebers ergeben. Wer unsicher ist, kann den Online-Rechner der Minijob-Zentrale nutzen. Das ist vor allem bei schwankenden Einsätzen hilfreich, weil dort unterschiedliche Arbeitsmuster sauber abgebildet werden können.
Resturlaub, Krankheit und neue Regeln ab Juli 2026
Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ist nur aus betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich, dann muss der Rest bis zum 31. März verbraucht werden. Allerdings verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber konkret auf den Anspruch und die Fristen hingewiesen hat. Wer dagegen ohne genehmigten Antrag fernbleibt, riskiert sogar eine außerordentliche Kündigung. Wer im Urlaub krank wird, kann sich die betroffenen Tage mit ärztlichem Attest gutschreiben lassen. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen geringfügig Beschäftigte zudem ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen; bislang nutzen nur rund 21 Prozent diese Absicherung.