Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für eine Reform der gesetzlichen Rente vorgelegt. Für Menschen mit Minijob ist vor allem Vorschlag 26 relevant: Geringfügige Beschäftigung soll ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, zugleich soll der bisherige Sonderstatus im Steuer- und Sozialrecht entfallen. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte zwar klar, dass keine komplette Abschaffung geplant sei. Für Betroffene ist die Debatte dennoch relevant, weil sich bei Beiträgen, Steuern und beim verfügbaren Netto spürbar etwas ändern könnte, wie mainpost.de berichtet.

Vorschlag 26: Pflichtbeiträge statt Befreiung

Aktuell können sich Beschäftigte im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil sonst bei 3,6 Prozent, in Privathaushalten bei 13,6 Prozent. Wer 603 Euro im Monat verdient, zahlt nach den im Quellentext genannten Angaben 21,71 Euro selbst ein. Der spätere Rentenanspruch steigt dadurch pro Jahr um 5,68 Euro. Nach dem Kommissionsmodell würde diese Wahlmöglichkeit wegfallen. Ausnahmen wären nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Auch die gesonderte Behandlung im Übergangsbereich der Midijobs soll nach dem Vorschlag entfallen.

6,8 Millionen Betroffene, viele im Handel und Gastgewerbe

Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland 6,8 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Seit 2004 blieb diese Größenordnung fast konstant. Im März 2026 waren im gewerblichen Bereich aber nur 20,9 Prozent rentenversicherungspflichtig, 79,1 Prozent zahlten also keine eigenen Beiträge ein. Besonders häufig arbeiten Studierende, Rentner, Frauen und Grundsicherungsbeziehende in solchen Jobs. Die größten Gruppen finden sich im Handel samt Kfz-Instandhaltung mit 1.041.173 Personen, im Gastgewerbe mit 872.946 und bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 774.409, wie news.kununu.com berichtet.

Guido Zöllick warnt vor Problemen bei Abend- und Wochenendschichten

Kritik kommt vor allem aus Arbeitgeberverbänden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht zusätzliche Belastungen für Betriebe. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick lehnt besonders die geplante Ausnahme nur für Schülerinnen und Schüler ab. „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können", so Guido Zöllick laut mainpost.de. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hält die Empfehlungen für einen Fehler und verweist auf die Flexibilität dieser Beschäftigungsform.

603-Euro-Job: Was beim Netto und bei der Steuer wegfallen könnte

Der Minijob ist 2026 an eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat gekoppelt, bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bislang sind Beschäftigte von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, arbeitsrechtlich gelten aber dieselben Grundrechte wie für Teilzeitkräfte, etwa bei Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Sollte die Politik den Sonderstatus streichen, würde aus einem bisher pauschal behandelten Nebenjob ein regulärer erfasster Verdienst. Gerade für Haushalte, die gezielt mit wenig Stunden unter der Grenze bleiben, wäre das ein tiefer Eingriff in ein bisher weit verbreitetes Modell.