Wer in Deutschland Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde arbeitet, verfügt nach einer neuen Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) spürbar über mehr Geld als Menschen im Bürgergeldbezug. Das gilt für Singles, Alleinerziehende und Familien – und zwar in allen Kreisen und Städten. Grundlage sind Modellrechnungen auf Basis von knapp 38,2 Wochenstunden. Berücksichtigt wurden neben Löhnen auch steuerliche Freibeträge und zusätzliche Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Damit räumt die Untersuchung den Vorwurf aus, die Grundsicherung nehme gering bezahlter Beschäftigung den finanziellen Anreiz, meldet tagesschau.de.

Single mit Mindestlohn: 557 Euro Plus im Monat

Ein zentrales Beispiel der Studie ist ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter mit Mindestlohn. Er erzielt brutto 2.121,58 Euro im Monat, netto bleiben 1.546 Euro. Inklusive eines rechnerischen Wohngeldanspruchs von 26 Euro ergibt das ein verfügbares Einkommen von 1.572 Euro. Im Bürgergeld umfasst derselbe Fall 563 Euro Regelsatz plus 451,73 Euro für die Unterkunft, zusammen 1.015 Euro. Selbst wenn der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro einbezogen wird, liegt der Unterschied weiter bei gut 500 Euro. Die WSI-Forscher stützen sich für die Wohnkosten auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, berichtet br.de.

Familienbeispiele: Bis zu 749 Euro Unterschied

Für Verbraucher mit Kindern sind die Abstände noch größer. Eine alleinerziehende Mutter mit fünfjährigem Kind kommt mit Vollzeit-Mindestlohn netto auf 1.636 Euro. Ergänzt um Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss steigt das verfügbare Einkommen auf 2.532 Euro. Im Bezug der Grundsicherung wären es laut WSI 1.783 Euro – also 749 Euro weniger. Ein Haushalt mit einem Verdiener im Mindestlohn und zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren liegt bei Bürgergeld um 660 Euro niedriger als bei Erwerbsarbeit. In allen Rechenbeispielen werden Regelsätze, Unterkunftskosten sowie mögliche Zuschläge gegenübergestellt.

Regionale Unterschiede durch Mieten

Beim Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Grundsicherung zeigt die Studie deutliche regionale Spreizungen. Entscheidend sind die örtlichen Mieten, so das Institut. In München, Dachau und dem Landkreis München liegt der Unterschied bei Singles zwischen 379 und 444 Euro und damit am unteren Rand der Skala. In Nordhausen und im Vogtlandkreis beträgt er dagegen 662 beziehungsweise 652 Euro. Für Bayern werden im Schnitt 530 Euro für Alleinstehende, 725 Euro für Alleinerziehende und 642 Euro für ein Paar mit zwei Kindern ermittelt. In einigen Landkreisen wie Regen oder Kempten erreicht der finanzielle Vorsprung einer Familie durch Arbeit mehr als 700 Euro.

WSI-Direktorin: Vorurteile zum Bürgergeld sind „stigmatisierend“

WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch betont gegenüber tagesschau.de: „Die Zahlen der Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten.“ Nach ihrer Einschätzung müssen Menschen in der Grundsicherung mit sehr knappen Budgets leben. Die oft verbreitete Vorstellung einer „Bürgergeld-Hängematte“ sei „sachlich falsch und stigmatisierend“. Das Institut sieht politischen Bedarf vor allem beim Ausbau bezahlbaren Wohnraums und bei Qualifizierungsangeboten für erwerbsfähige Leistungsbeziehende, so der br.