Die geplante Rentenreform greift tief in den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand ein. Ab 2028 soll neben der gesetzlichen Umlagerente schrittweise eine verpflichtende Kapitalrente aufgebaut werden. Arbeitnehmende und Arbeitgebende sollen dafür zusammen zwei zusätzliche Prozentpunkte einzahlen, beginnend mit jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten bis 2031. Wie Wmn berichtet, könnte daraus ab 2032 eine Ungleichbehandlung zwischen Jahrgängen entstehen: Wer ähnlich lange gearbeitet hat, bekäme je nach Rentenbeginn unterschiedlich viel aus dem neuen System.
Rentenbeginn vor 2028, 2028 bis 2031 und ab 2032
Nach den bisherigen Vorschlägen würden drei Gruppen entstehen. Wer bis 2027 in Rente gegangen ist, erhält weiter nur die umlagefinanzierte Leistung. Bei einem Rentenbeginn von 2028 bis 2031 käme lediglich eine noch kleine Kapitalrente hinzu. Für diese Übergangsgruppe ist bislang kein besonderer Zuschlag vorgesehen. Wer ab 2032 in den Ruhestand geht, könnte zusätzlich einen steuerfinanzierten Übergangszuschlag bekommen. Dieser Übergangsfaktor soll die Lücke zu einem Rentenniveau von 48 Prozent schließen und später schrittweise sinken, wenn der Kapitalstock höhere Leistungen ermöglicht.
Beitragssatz steigt 2028 auf 19,9 Prozent
Unabhängig von der Reform soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. 2029 sind 20 Prozent vorgesehen, bis 2040 21,1 Prozent. Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, also ab 2028 rund 9,95 Prozent des Bruttolohns. Laut Gegen-hartz zahlt ein Beschäftigter mit 2.000 Euro brutto dann rund 13 Euro mehr im Monat, bei 3.500 Euro brutto sind es etwa 21 Euro. Der Anstieg wäre der erste seit 2007 und hängt unter anderem mit der demografischen Entwicklung und der höheren Mindestgrenze bei der Nachhaltigkeitsrücklage zusammen.
Teilzeit, Niedriglohn und Minijob besonders betroffen
Höhere Beiträge führen nicht automatisch zu einer höheren individuellen Rente. Maßgeblich bleiben die Entgeltpunkte und ein vollständiger Versicherungsverlauf. Wer lange im Niedriglohnbereich gearbeitet hat oder Lücken durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege aufweist, spürt den höheren Abzug beim Netto, ohne dass die spätere Leistung im gleichen Maß wächst. Die Grundsicherung im Alter liegt 2026 bei rund 563 Euro. Für Minijobber stellt sich zusätzlich die Frage, ob sich eigene Beiträge zur Rentenversicherung weiter lohnen, da sie zwar Ansprüche aufbauen, aber nur in kleinem Umfang.
Gesetz steht noch aus, Kontenklärung bleibt wichtig
Die Einteilung in drei Gruppen ist noch nicht beschlossen. Bisher liegen Empfehlungen der Alterssicherungskommission vor, verbindlich wird das Modell erst mit einem Gesetz. Auch die Bundesregierung arbeitet bei der geplanten Reform noch an Details zu Startterminen und Übergängen. Für Versicherte bleibt deshalb vor allem ein praktischer Schritt wichtig: das eigene Rentenkonto prüfen. Fehlende Zeiten bei Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege können die spätere Auszahlung dauerhaft mindern. Wer schon Rente bezieht und Fehler vermutet, kann einen Überprüfungsantrag stellen; Nachzahlungen sind für bis zu vier Jahre möglich.