Die komplette Abschaffung des Sonderstatus für Minijobs ist vorerst vom Tisch. Anfang Juli verständigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf einen Kompromiss: Die Beschäftigungsform bleibt erhalten, wird ab 2027 aber kostspieliger. Für die rund 6,8 Millionen Betroffenen ist die wichtigste Nachricht, dass die höhere Pauschalsteuer und der steigende Krankenversicherungsbeitrag nicht vom Lohn abgezogen werden. Das Netto bleibt damit zunächst stabil. Zugleich ist die größere Reform nur verschoben, denn über weitergehende Eingriffe soll erst im Herbst 2026 entschieden werden, wie news.kununu.com berichtet.
2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro
Ab 2027 soll die Pauschalsteuer für diese Jobs von 2 auf 5 Prozent steigen. Hinzu kommt ein höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Beschäftigungen, der zum 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent wächst. Geplant ist außerdem ein Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent. Bei 633 Euro Monatsverdienst entspräche das rund 22,79 Euro zusätzlich, beschlossen ist dieser Punkt aber noch nicht. Minijobs für Rentnerinnen und Rentner sollen bestehen bleiben. Für Beschäftigte selbst fällt weiterhin nur ein möglicher freiwilliger Eigenanteil zur Rentenversicherung direkt ins Gewicht.
Empfehlung 26: Nur noch Schüler wären ausgenommen
Die Alterssicherungskommission hatte deutlich weitergehende Einschnitte vorgeschlagen. Im Zentrum stand Empfehlung 26, nach der geringfügige Beschäftigungen ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und der steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus weitgehend beendet werden sollte. Ausnahmen wären nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ziel war es, Menschen aus der oft kritisierten Minijob-Falle in reguläre Beschäftigung mit vollem Versicherungsschutz zu führen. Der Staat erhofft sich dadurch zusätzliche Einnahmen von 4,5 Milliarden Euro. Der Koalitionsausschuss übernahm diesen schärferen Kurs zunächst nicht.
20,9 Prozent zahlen im Gewerbe in die Rentenversicherung ein
Für die Altersvorsorge ist die geringe Absicherung seit Jahren ein Kernproblem. Wer geringfügig arbeitet, hat keine Arbeitslosenversicherung, nur niedrige Rentenansprüche und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine Änderung im Sozialgesetzbuch: Wer wieder Rentenbeiträge zahlt, erwirbt volle Ansprüche auf Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung und anrechenbare Wartezeiten. Dennoch nutzen das bisher wenige. Im gewerblichen Bereich zahlen nur 20,9 Prozent aktiv in die Rentenversicherung ein, bei Privathaushalten sind es 11,3 Prozent, berichtet mainpost.de.
Handel und Gastgewerbe besonders stark betroffen
Besonders relevant wäre eine Reform für Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten. Die größte Gruppe arbeitet im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 1.041.173 Personen. Es folgen das Gastgewerbe mit 872.946 und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen mit 774.409. Auch rund 3,5 Millionen Menschen mit Nebenverdienst wären stark betroffen. Kritik kommt aus Arbeitgeberverbänden. „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können", so Guido Zöllick laut mainpost.de.