Die „Rente mit 63“ wird stark genutzt, doch jeder Monat vorgezogener Ruhestand senkt die gesetzliche Altersrente dauerhaft um 0,3 Prozent, also 3,6 Prozent pro Jahr. Umgekehrt funktioniert ein Bonus-System für alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gewährt für jeden Monat Aufschub 0,5 Prozent Zuschlag auf zusätzlich erworbene Entgeltpunkte. Wer zwölf Monate länger erwerbstätig bleibt, erhält auf diese Extra-Punkte sechs Prozent Bonus, nach 24 Monaten sogar zwölf Prozent. Hintergrund: Zusätzliche Beitragsjahre entlasten die Rentenkasse und tragen zugleich dazu bei, dass mehr erfahrene Beschäftigte im Erwerbsleben bleiben, meldet Focus.
Regelaltersgrenze 66: Flexibler Rentenbeginn möglich
Im Jahr 2024 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren, der Jahrgang 1958 kann dann in die Altersrente gehen, sofern mindestens 35 Beitragsjahre vorliegen. Ein gesetzlicher Zwang zur Antragstellung besteht jedoch nicht: Ohne Antrag wird keine Rente gezahlt, Weiterarbeit ist grundsätzlich zulässig. Einschränkungen ergeben sich nur, wenn Arbeits- oder Tarifverträge ein Beendigungsdatum an den ersten Rentenbezug koppeln. Ältere Beschäftigte stehen daher oft vor der Wahl, den Rentenbeginn aufzuschieben oder eine Kombination aus Rente und Beschäftigung zu wählen. In beiden Fällen steigen die monatlichen Zahlbeträge durch zusätzliche Beiträge und den Bonus von 0,5 Prozent je Aufschubmonat, berichtet Stern.
Entgeltpunkte 2024: 45.358 Euro bringen einen Punkt
Die Höhe der gesetzlichen Altersversorgung beruht auf der Formel: Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Zentral sind die Entgeltpunkte, also die im Arbeitsleben erworbenen Rentenpunkte. Wer 2024 exakt das Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro erzielt und darauf Beiträge entrichtet, erhält 1,0 Punkt gutgeschrieben. Dieser bringt derzeit 37,60 Euro brutto im Monat. Höhere Einkommen führen zu mehr Punkten und damit zu höheren Ansprüchen, niedrigere Verdienstjahre entsprechend zu weniger. Vor dem Rentenstart listet die DRV alle erworbenen Punkte auf; ihre Summe prägt die endgültige Rentenhöhe. Zusätzliche Punkte nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden besonders bewertet und erhöhen das Altersgeld dauerhaft.
Zwei Jahre länger arbeiten: Zuschläge bis zu zwölf Prozent
Wer etwa als Jahrgang 1958 nicht mit 66, sondern erst mit 68 Jahren in Ruhestand geht, sammelt in diesen zwei Jahren weitere Entgeltpunkte und erhält auf diese einen Bonus. Im Beispiel werden pro Jahr 0,75 zusätzliche Punkte erzielt, insgesamt also 1,5. Die im ersten Jahr erworbenen Punkte werden mit sechs Prozent Zuschlag bewertet, im zweiten Jahr mit zwölf Prozent, bestätigte die DRV laut Focus. Aus einem regulären Punktwert von 37,60 Euro werden so rechnerisch 39,86 Euro im ersten Zusatzjahr und 42,11 Euro im zweiten. Über die durchschnittliche Rentenbezugszeit von rund 19 bis 22 Jahren ergibt sich ein vierstelliger Gesamtmehrertrag, zu dem künftige Rentenanpassungen noch hinzukommen. Dem steht der Verzicht auf zwei Jahre Rentenzahlungen gegenüber.
Minijob oder Teilzeit: Wie sich Extra-Beiträge auszahlen
Auch die Kombination von Altersbezug und weiterer Erwerbstätigkeit steigert die Rente. Wer nach Erreichen der persönlichen Altersgrenze Rente beantragt und parallel arbeitet, kann weiter Beiträge zahlen und erhält dafür zusätzliche Entgeltpunkte – wiederum mit 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat Aufschub. Bei einem Minijob mit 450 Euro Einkommen beträgt der Eigenanteil 16,20 Euro monatlich; nach einem Jahr steigt die Rente um mindestens fünf Euro pro Monat. Damit amortisieren sich die Beiträge nach gut drei Jahren. Wer 3000 Euro brutto hinzuverdient, zahlt rund 280 Euro monatlich ein und erhöht seine Rente nach einem Jahr um mindestens 34 Euro pro Monat, so Focus. Läuft diese Zusatzrente 15 Jahre, summiert sich allein dieses Plus auf über 6000 Euro. Prognosen der Bundesregierung gehen bis 2037 von rund 43 Prozent höheren Rentenwerten aus.