In Deutschland lebt rund jede fünfte Person im Ruhestand mit höchstens 1.400 Euro netto im Monat – knapp über der Armutsgrenze von 1.378 Euro. Das durchschnittliche Einkommen ab 65 Jahren liegt zwar bei etwa 1.990 Euro, doch die Unterschiede sind groß, immer mehr Ältere brauchen staatliche Unterstützung, wie wmn.de berichtet. Fachleute aus Sozialverbänden warnen vor zunehmender Altersarmut, wenn politisch nicht gegengesteuert wird. Umso wichtiger sind Zusatzleistungen, die das Alterseinkommen ergänzen. 2026 kommen für Seniorinnen und Senioren gleich mehrere Zuschüsse infrage, die finanzielle Entlastung bringen – vorausgesetzt, Ansprüche werden geprüft und Anträge gestellt.
Grundrente und Grundsicherung: Basiszuschüsse für kleine Renten
Die Grundrente richtet sich an Menschen mit mindestens 33 Jahren Beitragszeit, die trotz langer Erwerbsbiografie nur eine niedrige Monatsrente erhalten. Sie wird in der Regel automatisch über die Deutsche Rentenversicherung berechnet, dennoch lohnt ein Blick in den Rentenbescheid, um mögliche Nachzahlungen oder Korrekturen zu klären. Reicht das Einkommen trotz Grundrente nicht für die laufenden Ausgaben, kommt die Grundsicherung im Alter ins Spiel. Hier prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen, ein geschütztes Schonvermögen bleibt unangetastet. Ziel ist es, den notwendigen Lebensunterhalt zu decken – von Unterkunft über Heizung bis zu Regelsätzen für den Alltag.
Wohngeld, Lastenzuschuss und Heizkostenhilfe: Entlastung fürs Wohnen
Steigende Mieten und Energiepreise treffen viele Ältere besonders hart. Für Mieterinnen und Mieter kann Wohngeld die Wohnkosten senken; der Zuschuss ist einkommensabhängig und muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wer im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung lebt und nur wenig Rente bezieht, kann 2026 zusätzlich einen Lastenzuschuss prüfen: Er berücksichtigt Haushaltsgröße, Einkommen und kreditfinanzierte Belastungen des selbstgenutzten Wohneigentums. Ergänzend dazu ist ein Heizkostenzuschuss möglich, vor allem für Beziehende von Wohngeld. Kommunen und Sozialämter informieren über die Voraussetzungen, damit niemand unnötig hohe Energieabschläge allein tragen muss.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Unterstützung im Heim
Pflegebedürftige im Alter haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wer zu Hause von Angehörigen versorgt wird, erhält Pflegegeld direkt ausgezahlt. Werden ambulante Dienste oder professionelle Pflegekräfte eingesetzt, kommen Pflegesachleistungen hinzu, die direkt mit den Anbietern abgerechnet werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen stellt vor allem der hohe Eigenanteil eine Herausforderung dar: Im ersten Jahr liegen die Zuzahlungen im bundesweiten Schnitt bei rund 3.000 Euro im Monat. Sind Rente und Ersparnisse aufgebraucht, übernimmt der Sozialstaat die Differenz, ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt geschützt; Pflegegeld zählt dabei nicht zum Renteneinkommen.
Krankenkassenzuschuss und Rentenausweis: Fixkosten senken, Rabatte nutzen
Zum Jahresbeginn 2025 sind die Beiträge zur Krankenversicherung gestiegen: Privatversicherte zahlen im Mittel rund 18 Prozent mehr, gesetzlich Versicherte etwa einen Prozentpunkt mehr Zusatzbeitrag. Bei Pflichtversicherten führt die Rentenversicherung ihren Anteil automatisch ab, den Zusatzbeitrag tragen Seniorinnen und Senioren allein. Privat- oder freiwillig Versicherte müssen einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung gesondert beantragen; er orientiert sich an der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus Kassen-Zusatzbeitrag und deckt bei Privatpolicen höchstens die Hälfte der Prämie. Zusätzlich hilft der Rentenausweis beim Sparen: Er ermöglicht Ermäßigungen in Museen, Zoos, Verkehrsbetrieben, im Handel und bei Deutschland-Tickets – Beziehende von Grundsicherung zahlen etwa nur 22,50 Euro statt 58 Euro.