Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Für 2026 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt, 0,4 Punkte mehr als im Vorjahr. Rund die Hälfte der gesetzlichen Anbieter hat zum Jahresbeginn erhöht, meist um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte, um Finanzierungslücken zu schließen, meldet ndr.de. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte sowohl den Grund- als auch den Zusatzbeitrag. Für viele Versicherte stellt sich deshalb die Frage, ob ein Wechsel der Krankenversicherung finanziell und gesundheitlich sinnvoll ist.

35 Kassen erhöhen Beiträge, eine wird günstiger

Nach Auswertungen von Stiftung Warentest haben 35 Krankenkassen ihren Beitragssatz zum Januar 2026 angehoben, 36 lassen ihn unverändert, eine senkt ihn sogar. Die Techniker Krankenkasse kommt nun auf 17,29 Prozent Gesamtbeitrag und bleibt damit im unteren Bereich; die DAK verteuert sich von 17,4 auf 17,8 Prozent. Besonders günstig ist aktuell BKK Firmus mit 16,78 Prozent, während die Knappschaft ihren bislang höchsten Satz leicht auf 18,9 Prozent reduziert hat. Je nach Einkommen können Versicherte durch einen Wechsel mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – vor allem Selbstständige, die den Beitrag allein tragen. Zu beachten ist jedoch: Niedrigere Beiträge erhöhen das zu versteuernde Einkommen und verringern damit den tatsächlichen Spareffekt.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, sind ihre Mitglieder verpflichtet zu informieren und gewähren ein Sonderkündigungsrecht. Gilt der neue Satz etwa ab 1. Januar 2026, kann bis 31. Januar gekündigt werden, erläutert shz.de. Der Wechsel erfolgt zwei Monate später zum Monatsende, hier also ab 1. April. Dieses Recht besteht unabhängig von der bisherigen Mitgliedsdauer; selbst wer erst seit wenigen Monaten versichert ist, kann den Anbieter wechseln. Ausgenommen sind freiwillig Versicherte mit speziellen Wahltarifen zum Krankengeld, die meist drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Wichtig: Bis zum tatsächlichen Wechseltermin müssen Versicherte den erhöhten Beitrag weiterzahlen.

Leistungen, Service und digitale Angebote genau prüfen

Verbraucherschützer raten, nicht nur auf den Prozentsatz des Zusatzbeitrags zu schauen. Die Kassen unterscheiden sich deutlich bei Vorsorgeuntersuchungen, professioneller Zahnreinigung, Osteopathie oder Programmen für chronisch Kranke. Auch Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten und Wahltarife können finanziell interessant sein, erfordern aber oft hohen Aufwand oder führen zu längeren Bindungsfristen. Entscheidend sind zudem Erreichbarkeit, persönliche Beratung vor Ort und digitale Services wie App, Videosprechstunde oder Chat. Wer laufende Behandlungen oder teure Medikamente erhält, sollte vor einem Wechsel schriftlich klären, ob die neue Versicherung die bisherigen Leistungen und Präparate weiter übernimmt, rät die Verbraucherzentrale Bayern gegenüber infranken.de.

Vergleichsportale kritisch nutzen, Konditionen schriftlich sichern

Über 90 gesetzliche Anbieter machen den Markt unübersichtlich. Vergleichsportale wie krankenkassen.de oder Verivox können zur Orientierung dienen, arbeiten aber häufig nicht mit vollständigen oder völlig neutralen Übersichten, warnt die Verbraucherzentrale laut ndr.de. Nutzer sollten Voreinstellungen prüfen, Anzeigen von regulären Treffern unterscheiden und Angebote immer mit den Informationen auf den Webseiten der Versicherungen abgleichen. Eine hilfreiche Anlaufstelle für Wechselinteressierte sei Stiftung Warentest, weil dort Beiträge und Zusatzleistungen systematisch verglichen werden. Wer bestimmte Extras – etwa erweiterte Vorsorge in Schwangerschaft und Kindheit oder hohe Zuschüsse zur Zahnreinigung – benötigt, sollte sich von der Zielkasse vorab eine schriftliche Leistungszusage geben lassen. So sinkt das Risiko unangenehmer Überraschungen nach dem Wechsel.