Die Rentenreform 2026 bringt für Menschen mit kleinen Altersbezügen eine zentrale Änderung: Ein Teil der gesetzlichen Rente soll bei der Grundsicherung künftig nicht mehr vollständig angerechnet werden. Wie wmn.de berichtet, will die Bundesregierung damit erreichen, dass langjährige Beitragszahlung im Alter finanziell stärker ins Gewicht fällt. Bisher kann es vorkommen, dass Menschen mit kleiner Rente und Personen ohne eigene Erwerbsbiografie am Ende auf ein ähnliches Niveau kommen. Geplant ist deshalb ein zusätzlicher Freibetrag, dessen genaue Höhe noch festgelegt werden muss.

Grundsicherung: Prüfung oft unter 1.101 Euro Einkommen

Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen im Ruhestand nicht zum Leben reicht. Nach den genannten Plänen können Rentner mit einem Gesamteinkommen unter 1.101 Euro prüfen, ob ein Anspruch besteht. Bislang wird fast das gesamte Einkommen auf die Leistung angerechnet, auch die gesetzliche Rente. Dadurch sinkt die Hilfe mit jedem zusätzlichen Euro aus der Altersversorgung. Genau an diesem Mechanismus setzt die Reform an: Künftig soll ein Teil der Rente anrechnungsfrei bleiben und damit zusätzlich zur Grundsicherung verfügbar sein.

Grundrente: Freibetrag bisher erst nach 33 Beitragsjahren

Ganz neu ist das Modell nicht. Bereits heute gibt es beim Grundrentenzuschlag einen Freibetrag in der Grundsicherung für Menschen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und dennoch nur auf eine kleine Rente kommen. Bei der Grundrente wird anderes Einkommen erst ab 1.491,28 Euro im Monat angerechnet. Dieses Prinzip soll nun ausgeweitet werden. Künftig sollen auch Personen profitieren, die weniger als 33 Jahre eingezahlt haben, sofern sie die Mindestwartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllen. Damit würde der Kreis der Berechtigten deutlich größer.

Rentenkommission: 33 Empfehlungen für den Umbau

Zum Gesamtpaket der Reform gehören weit mehr als nur Änderungen bei der Grundsicherung. Die Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bas haben angekündigt, alle Vorschläge umzusetzen. Dazu zählen ein schrittweise steigendes Renteneintrittsalter in Kopplung an die Lebenserwartung, eine Kapitalrente nach schwedischem Vorbild ab 2028, das Ende der „Rente mit 63“ sowie die Einbeziehung von Selbstständigen, Abgeordneten und Beamten in die Rentenversicherung. Laut chip.de soll es für viele Jahrgänge dabei einen Vertrauensschutz geben.

Marcel Fratzscher nennt Frauen als blinden Punkt

Besonders relevant ist die Reform für Frauen, weil sie laut Statistischem Bundesamt häufiger von Altersarmut betroffen sind. Die Armutsgefährdungsquote lag bei Frauen zuletzt bei 16,7 Prozent. Als Gründe werden unter anderem Teilzeitarbeit, Erziehungszeiten und Pflegeaufgaben genannt. Ökonom Marcel Fratzscher kritisierte die Vorschläge mit Blick auf diesen Punkt. „Eine der wirksamsten Rentenreformen wäre es, Frauen mehr vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen: durch bessere Kinderbetreuung, mehr Ganztagsangebote, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.“, hieß es von ihm. Zusätzlich sind lokale Anlaufstellen geplant, damit Berechtigte Unterstützung beantragen und vorhandene Ansprüche besser nutzen können.