Wenn Kinder krank sind, kollidieren Betreuungspflichten schnell mit der Arbeit. Für gesetzlich krankenversicherte Eltern in Deutschland steht 2026 erneut ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld zur Verfügung. Pro Kind und Jahr können deutlich mehr Betreuungstage finanziell abgesichert werden als vor der Pandemie. Das entlastet insbesondere Familien mit häufigen Infekten oder chronisch erkrankten Kindern, da Verdienstausfälle zum großen Teil ersetzt werden. Grundlage ist ein Beschluss des Bundestags im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung von Pflege und Gesundheitswesen, der die bisherigen Übergangsregeln ausdrücklich verlängert.
15 Tage pro Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende
Kernpunkt der Neuregelung: 2026 stehen je gesetzlich versichertem Kind und Elternteil 15 Arbeitstage zur Verfügung, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage pro Jahr. Bei mehreren Kindern gilt eine Obergrenze von 35 Tagen pro Elternteil und Kalenderjahr, Alleinerziehende kommen insgesamt auf bis zu 70 Tage. Ohne die Verlängerung wären die Ansprüche wieder auf 10 beziehungsweise 20 Tage sowie maximal 25 beziehungsweise 50 Tage gefallen, meldet wmn.de. Für schwerst erkrankte Kinder, etwa bei palliativmedizinischer Behandlung, gibt es keine zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer.
Anspruch nur für gesetzlich Versicherte mit Attest
Voraussetzung für den Bezug ist, dass sowohl das betreuende Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Das Kind muss in der Regel unter zwölf Jahre alt sein; für behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder entfällt diese Altersgrenze. Zusätzlich ist erforderlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und tatsächlich ein Verdienstausfall entsteht. Dies wird durch ein „Kind-krank“-Attest der Kinderärztin oder des Kinderarztes belegt, das an die Krankenkasse übermittelt wird. Wird der Anspruch ausgeschöpft, endet die Leistung; weitere Ausfalltage müssten dann über Urlaub oder andere Regelungen abgefedert werden.
So wird das Kinderkrankengeld 2026 berechnet
An der Berechnung ändert sich 2026 nur wenig: In der Praxis zahlen die Krankenkassen meist 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts, jeweils abzüglich Sozialabgaben. Teilweise ergibt sich durch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sogar ein Niveau von bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes. Zusätzlich gilt ein gesetzlicher Tageshöchstbetrag, der jährlich angepasst wird und 2026 voraussichtlich leicht angehoben wird. Eltern sollten die Leistungsbescheide ihrer Kasse genau prüfen, da Faktoren wie Teilzeit, variable Lohnbestandteile oder Zusatzversicherungen die individuelle Höhe beeinflussen können.
Digitaler Antrag und praktische Planungstipps
Der Antrag erfolgt weiterhin direkt bei der jeweiligen Krankenkasse; viele Anbieter bieten inzwischen Online-Formulare und digitale Uploads für Bescheinigungen an. Arbeitgeber werden elektronisch über die notwendigen Entgeltdaten eingebunden, was die Abwicklung beschleunigt. Für die persönliche Finanzplanung empfiehlt es sich, die verfügbaren Tage pro Kind – 15 für jedes Elternteil, 30 für Alleinerziehende – zu Beginn des Jahres fest einzuplanen und bei mehreren Kindern die Gesamtobergrenzen von 35 beziehungsweise 70 Tagen mitzudenken. Nach Informationen von wmn.de setzen zahlreiche Kassen zusätzlich auf telefonische Krankschreibungen, was den Zugang zu den Leistungen weiter vereinfacht und Familien bei kurzfristigen Infektwellen organisatorisch entlastet.