13.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr können bei einem Kinderdepot steuerfrei bleiben – genau das macht das Modell für Familien interessant. Ein Junior-Depot läuft auf den Namen des minderjährigen Kindes, und damit gehört das Vermögen rechtlich nicht den Eltern. Diese verwalten das Depot nur treuhänderisch bis zum 18. Geburtstag. Laut Finanztip liegt genau darin der größte Unterschied zum Depot der Eltern: Das Kind ist eigener Steuerpflichtiger und kann eigene Freibeträge nutzen. Für langfristige Sparziele wie Studium, Führerschein oder Auslandsjahr ist das ein zentraler Vorteil.
18 Jahre lang treuhänderisch verwaltet
Eltern dürfen im Kinderdepot Wertpapiere kaufen, verkaufen und Sparpläne einrichten, aber nur im Interesse des Kindes. Das Geld darf weder für eigene Ausgaben noch für den normalen Unterhalt verwendet werden. Essen, Kleidung oder Miete müssen Eltern weiterhin selbst zahlen. Bei größeren Vermögenswerten gilt zudem eine wichtige Grenze: Ab etwa 15.000 Euro kann für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Genehmigung des Familiengerichts nötig werden. Das Depot ist also kein frei verfügbares Familienkonto, sondern rechtlich getrenntes Sondervermögen des Kindes.
50 Euro monatlich können viel bewirken
Der lange Anlagehorizont ist einer der größten Pluspunkte. Schon 50 Euro im Monat über 18 Jahre können durch den Zinseszinseffekt ein solides Polster schaffen, vor allem mit breit gestreuten ETF-Sparplänen. „Für kurzfristige Rücklagen hat zwar auch das Sparbuch weiterhin seine Berechtigung. Wer aber langfristig Vermögen für Kinder aufbauen möchte, kommt an breit gestreuten Kapitalmarktinvestments kaum vorbei“, so Frederick Fischer laut t-online. Viele Banken und Broker bieten Kinderdepots inzwischen kostenlos an, Unterschiede gibt es vor allem bei Sparplankosten und der Zahl kostenloser ETFs.
BAföG-Grenze liegt bei 15.000 Euro
Ein Kinderdepot hat neben Steuervorteilen auch Folgen für spätere Förderungen. Das Vermögen zählt dem Kind und kann daher beim BAföG angerechnet werden. Der Vermögensfreibetrag für unverheiratete Studierende ohne Kinder liegt bei rund 15.000 Euro. Kindergeld wird durch ein Depot dagegen grundsätzlich nicht gefährdet. Auch Schenkungen sind meist unkritisch: Eltern können pro Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen, Großeltern bis zu 200.000 Euro. Nach Recherchen von steuertipps.de sollten Familien aber auch die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung im Blick behalten.
Mit 18 bekommt das Kind den vollen Zugriff
Mit der Volljährigkeit geht die Verfügungsgewalt vollständig auf das Kind über. Ab dem 18. Geburtstag kann der Nachwuchs frei entscheiden, ob das Geld investiert bleibt, für das Studium genutzt oder ausgegeben wird. Genau deshalb sollte ein Kinderdepot nur eröffnet werden, wenn diese Übergabe auch gewollt ist. Sinnvoll ist ein Vergleich von mindestens 3 Punkten vor der Eröffnung: Depotgebühren, ETF-Sparplankosten und Produktauswahl. Zusätzlich sollten Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung früh eingerichtet werden, damit steuerliche Vorteile nicht verloren gehen.