Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig nicht mehr nur auf eine Zahlungsart setzen dürfen. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums müssten sie neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. „Nur Barzahlung“-Schilder würden damit weitgehend verschwinden. Die Vorgabe soll ausdrücklich auch für kleine Beträge gelten, also etwa für Kaffee, Snacks oder einen kurzen Friseurbesuch. Ziel ist, dass Kunden zwischen Scheinen und Münzen sowie Karte, Handy oder Smartwatch wählen können. Die Umsetzung ist für 2027 vorgesehen; der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett kommen.

Bisher gilt Vertragsfreiheit an der Kasse

Derzeit müssen Läden Kartenzahlung nicht akzeptieren. Gerade kleinere Geschäfte, Kioske und Restaurants arbeiten oft weiter nur mit Bargeld. Umgekehrt sind Euro-Scheine und Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel, ihre Annahme darf aber im Alltag ausgeschlossen werden, wenn das vor dem Vertragsabschluss klar kenntlich gemacht wurde. Deshalb gibt es auch Cafés oder Selbstbedienungskassen ohne Barzahlung. Wie Tagesschau berichtet, sollen mit der Neuregelung Handel, Gastronomie und der Dienstleistungssektor verpflichtet werden, zusätzlich zum Bargeld mindestens ein gängiges digitales Verfahren anzubieten; mindestens eines davon müsste ein europäisches Bezahlsystem sein.

55 Prozent zahlen schon bargeldlos

Als Begründung nennt das Finanzministerium vor allem die Wahlfreiheit. Viele Kunden wollten bereits digital zahlen, vor allem in kleineren Läden sei das aber oft gar nicht oder erst ab einem Mindestbetrag möglich. Dazu kommt ein zweites Ziel: Digitale Zahlungen werden dokumentiert und gelten daher als Mittel gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Das passt zum veränderten Zahlungsverhalten. Im vergangenen Jahr liefen 55 Prozent der Transaktionen in Deutschland bargeldlos, 45 Prozent entfielen auf Bargeld. Die Initiative geht zudem auf ein Vorhaben zurück, das inzwischen im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht.

Ausnahmen gelten für Vereine, Flohmärkte und Dorffeste

Die Pflicht soll nicht jede Zahlungssituation erfassen. Vorgesehen ist sie nur für Unternehmen. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine oder Wohltätigkeitsverbände sollen weiter ausschließlich Bargeld annehmen dürfen. Auch bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Gelegenheiten soll die Barzahlung möglich bleiben. Nach Angaben von Wmn müssten zugleich auch reine Kartenläden künftig wieder Bargeld annehmen. Offen ist außerdem, ob es Härtefallregelungen geben wird. Das Finanzministerium prüft noch, ob kleinere Betriebe bei besonderen Belastungen Ausnahmen oder Erleichterungen brauchen.

Händler verweisen auf Geräte, Gebühren und Mehraufwand

Widerstand kommt aus dem Handel. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland sagte, gesetzliche Vorgaben seien unnötig und schafften zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten. Der Verband fordert deshalb die Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weiterzugeben. Hintergrund sind die Kosten: Für digitale Zahlungen brauchen Betriebe Lesegeräte und zahlen je nach Verfahren Transaktionsgebühren. Als vergleichsweise günstig gelten Bargeld und Girocard, während internationale Debitkarten und Kreditkarten mehr kosten. Zu den Eckpunkten nehmen nun die anderen Ministerien Stellung; bis zum Kabinettsbeschluss und einem späteren Verfahren im Bundestag kann sich der Entwurf noch ändern.