14,4 Prozent weniger Rente sind möglich, wenn der Ruhestand 48 Monate vorgezogen wird. Für den Jahrgang 1970 liegt die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren, also im Jahr 2037. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits ab 63 in Rente gehen, muss dann aber Abschläge hinnehmen. Laut Deutsche Rentenversicherung steigt das Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise an. Für alle ab Geburtsjahr 1964 gilt bei der Regelaltersrente die Grenze von 67 Jahren ohne Abzüge.

35 Jahre reichen für Rente ab 63

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre mit anrechenbaren Zeiten voraus. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, freiwillige Beiträge sowie bestimmte Phasen mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kindererziehung. Der früheste Start liegt bei 63 Jahren. Pro Monat vor dem regulären Termin sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Wer also 4 Jahre früher geht, verliert 14,4 Prozent dauerhaft. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Monatsrente von 1.600 Euro wären das 230,40 Euro weniger – und zwar lebenslang. Zu beachten ist, dass die durchschnittliche Altersrente in Deutschland deutlich niedriger liegt.

45 Jahre sichern die abschlagsfreie Früh-Rente

Deutlich günstiger ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier sind 45 Versicherungsjahre nötig. Für den Jahrgang 1970 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren, also 2035. Diese Variante ist abschlagsfrei. Allerdings werden nicht alle Zeiten angerechnet. Entscheidend sind vor allem Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehungszeiten und bestimmte Pflegezeiten. Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, fällt schnell auf die 35-Jahre-Regel zurück. Dann ist ein früherer Rentenbeginn zwar möglich, aber mit spürbaren Kürzungen verbunden.

Rente mit 70 ist politisch Thema, aber nicht Gesetz

In der Politik wird zwar über eine spätere Altersgrenze diskutiert, beschlossen ist das bisher nicht. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mahnte laut Focus: „Leider verweigern sich zu viele zu lange der demographischen Realität. Wir müssen mehr und länger arbeiten". Nach aktueller Rechtslage bleibt es jedoch bei der schrittweisen Anhebung auf 67 Jahre. Eine Rente mit 68, 69 oder 70 wäre nur durch ein neues Gesetz möglich. Frühere Reformen zeigen allerdings, dass Übergangsfristen oft lang ausfallen und Jahrgänge nicht abrupt betroffen sind.

2035 oder 2037: Diese Prüfung lohnt sich jetzt

Für den Jahrgang 1970 sind damit 2 Daten besonders wichtig: 2035 bei 45 Versicherungsjahren und 2037 bei der Regelaltersrente. Wer nur auf 35 Jahre kommt, kann 2033 starten, muss aber bis zu 14,4 Prozent Abschlag einkalkulieren. Sinnvoll ist ein früher Kontencheck bei der Rentenversicherung, damit fehlende Zeiten rechtzeitig nachgewiesen werden. Auch ein „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner" kann helfen, die finanziellen Folgen zu prüfen. Gerade bei 24 oder 36 Monaten Vorziehen macht der Unterschied schnell mehrere hundert Euro pro Monat aus.