Gefälschte Festgeldangebote und missbrauchte Kontodaten werden für Sparer zum wachsenden Risiko. Kriminelle treten mit professionell gestalteten Websites, E-Mails und PDF-Unterlagen auf und geben sich als Vermittler sicherer Geldanlagen aus. Das Ziel: Betroffene sollen persönliche Daten eingeben und Geld auf ein Konto überweisen, das den Tätern gehört. Besonders heikel ist die Masche, weil die Unterlagen oft wie echte Bankdokumente wirken und hohe Zinsen versprechen. Laut wmn.de warnen Verbraucherzentralen und Banken vor Angeboten, die seriös erscheinen, tatsächlich aber direkt in die Falle führen.
Festgeldangebote mit hohen Zinsen als Köder
Der Ablauf ist meist ähnlich: Interessenten sollen online ein Konto oder eine Anlage eröffnen, obwohl das Formular gar nicht von einer echten Bank stammt. Anschließend wird Geld auf eine angegebene IBAN überwiesen, häufig ins Ausland. Dabei existiert die Kontonummer tatsächlich, sie gehört jedoch den Betrügern. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei Überweisungen eine IBAN-Namensprüfung vornehmen. Trotzdem kann eine Zahlung teilweise weiterhin freigegeben werden, selbst wenn Name und Kontoverbindung nicht zusammenpassen. Genau diese Lücke nutzen Täter, wenn Betroffene Warnhinweise ignorieren und dennoch die Überweisung auslösen.
IBAN-Namensprüfung gilt seit Oktober 2025
Für Verbraucher ist deshalb ein Detail besonders wichtig: Stimmt der Empfängername nicht exakt mit der hinterlegten Kontoverbindung überein, sollte kein Geld fließen. Alarmzeichen sind außerdem ungewöhnlich hohe Zinsen, fehlende BaFin-Einträge und Anbieter, die keine Legitimation über Post-Ident oder Video-Ident ermöglichen. Auch Zeitdruck per Telefon oder E-Mail ist verdächtig. Viele Geschädigte merken den Betrug erst nach der Zahlung, wenn eine Rückholung kaum noch möglich ist. Wer Angebote prüft, die Bank des angeblichen Anbieters direkt kontaktiert und externe Beratung einholt, senkt das Risiko deutlich.
PayPal-Gastzahlung mit fremder IBAN
Neben falschen Geldanlagen gibt es einen weiteren Weg, auf dem IBAN-Daten missbraucht werden. Wie polizei.hamburg berichtet, beobachten Ermittler einen Betrug rund um PayPal-Gastkonten. Bei dieser Zahlungsart ist kein eigenes PayPal-Konto nötig; es reicht die Angabe einer IBAN. Nach Angaben der Polizei fehlt bei diesem Verfahren eine Identitätsprüfung. Täter können dadurch fremde Kontodaten einsetzen und Zahlungen auslösen, die anschließend per Lastschrift vom Konto des Opfers abgebucht werden. Das Problem betrifft damit nicht nur klassische Überweisungen, sondern auch den Online-Einkauf und Warenkreditbetrug.
Kontobewegungen prüfen und Abbuchung sofort widerrufen
Wer seine IBAN nur sparsam weitergibt, Online-Shops kritisch prüft und Kontobewegungen regelmäßig kontrolliert, kann Schäden schneller entdecken. Misstrauen ist auch bei E-Mails angebracht, die zur Eingabe von Bankdaten oder zum Anklicken von Links auffordern. Bei einer unberechtigten Lastschrift zählt Tempo: Die Abbuchung sollte umgehend schriftlich beanstandet und über die Bank zurückgebucht werden. Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine Strafanzeige, damit der Datenmissbrauch dokumentiert ist. Das kann auch dann wichtig werden, wenn später Inkassoforderungen eingehen und bestritten werden müssen.