Kurz vor dem Start der neuen Grundsicherung am 1. Juli 2026 sorgt ein CDU-Vorstoß für Debatten: Der bisher frei verfügbare Mobilitätsanteil im Regelsatz soll nicht mehr bar ausgezahlt, sondern in ein Deutschlandticket umgewandelt werden. Für Alleinstehende liegt der monatliche Regelsatz bei 563 Euro, darin enthalten sind 50,49 Euro für Verkehrsausgaben. Das Deutschlandticket kostet derzeit 63 Euro. Für Betroffene geht es damit um eine zentrale Frage: Darf der Staat einen Teil der Leistung an einen bestimmten Zweck binden, obwohl der Regelbedarf bisher als frei verfügbares Monatsbudget angelegt ist?

50,49 Euro Mobilitätsanteil bei 563 Euro Regelsatz

Der Vorstoß kommt aus der CDU-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Frank Heidenreich, CDU-Fraktionschef im VRR, will Steuergelder „möglichst zielgerichtet“ für tatsächliche Mobilität einsetzen. Nach Angaben von Suedkurier soll geprüft werden, ob Leistungsberechtigte statt des Mobilitätsanteils ein Deutschlandticket als Sachleistung erhalten können. Politisch passt das zur neuen Grundsicherung, bei der schnellere Vermittlung in Arbeit, strengere Sanktionen und verbindlichere Mitwirkungspflichten vorgesehen sind. Am Grundprinzip des Regelsatzes ändert die Reform zunächst aber nichts: Auch nach dem Namenswechsel vom Bürgergeld bleibt der Mobilitätsanteil Teil einer pauschalen Leistung.

BMAS erklärt Zweckbindung für ausgeschlossen

Genau daran entzündet sich der jurische Kern der Debatte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält eine gesetzliche Zweckbindung für kaum vereinbar mit dem bestehenden System. „Der Regelbedarf stellt eine Pauschale dar, aus der die Leistungsbeziehenden ihren Lebensunterhalt in eigener Verantwortung finanzieren müssen“, so eine Sprecherin des BMAS laut suedkurier.de. Noch klarer fällt die Einordnung beim zweiten Punkt aus: „Deshalb ist es ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber für einen Teilbetrag gesetzlich vorgibt, dass dieser für ein ÖPNV-Ticket verwendet“ wird, so die Sprecherin weiter. Für Empfänger heißt das: Der Mobilitätsanteil ist bisher kein Gutscheinsystem, sondern Teil des frei planbaren Budgets.

Marc Biadacz: Mobilität heißt nicht automatisch ÖPNV

Selbst in der Union gibt es Zurückhaltung. Marc Biadacz, sozialpolitischer Sprecher von CDU und CSU im Bundestag, verweist gegenüber br.de auf praktische Probleme auf dem Land und bei steigenden Ticketpreisen. Wer selten Bus oder Bahn nutzen kann, hätte von einer pauschalen Umstellung wenig. Hinzu kommt: Sozialtickets stehen oft auch anderen bedürftigen Gruppen offen. Würden solche Modelle verdrängt, könnten neue Nachteile entstehen. Für Verbraucher mit knappem Budget ist das relevant, weil Mobilitätskosten sehr unterschiedlich ausfallen können, etwa für Fahrgemeinschaften, Benzin, Reparaturen oder ein Fahrrad statt Monatskarte.

Verena Bentele warnt vor Nachteilen auf dem Land

Kritik kommt auch von Sozialverbänden. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, hält ein verpflichtendes Ticket gerade außerhalb der Städte für problematisch. „Ein verpflichtendes Deutschlandticket würde deshalb an den Bedürfnissen vieler Betroffener vorbeigehen“, so Bentele laut br.de. Auch der Hinweis auf weniger Schwarzfahrten überzeugt Kritiker nicht, weil dadurch schnell ein Generalverdacht gegenüber Empfängern entsteht. Unterm Strich ist die Lage für Betroffene vorerst klar: Die neue Grundsicherung startet zwar mit mehr Pflichten und möglichen Kürzungen, der Mobilitätsanteil bleibt nach bisherigem Stand jedoch frei verfügbar und nicht automatisch an ein Deutschlandticket gekoppelt.