Wer im Alter oder bei voller Erwerbsminderung Grundsicherung bezieht, kann bisher nur unter engen Voraussetzungen einen besonderen Freibetrag auf die gesetzliche Rente nutzen. Voraussetzung sind im Regelfall mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten oder gleichgestellten Zeiten. Dann bleiben nach § 82a SGB XII zunächst 100 Euro der Rente anrechnungsfrei, vom restlichen Betrag weitere 30 Prozent. Die Obergrenze liegt bei einer Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro im Jahr 2026 bei 281,50 Euro monatlich. Für viele mit kürzeren Versicherungsbiografien greift diese Regelung bislang nicht.
Alterssicherungskommission nennt 20 oder 30 Prozent ab dem ersten Euro
Wie rentenbescheid24.de berichtet, empfiehlt die Alterssicherungskommission einen Freibetrag für gesetzliche Renten auch für Menschen, die die bisher nötigen 33 Jahre nicht erreichen. Im Gespräch sind 20 oder 30 Prozent der Bruttorente ab dem ersten Euro. Zusätzlich wird eine höhere Obergrenze empfohlen: zwei Drittel der Regelbedarfsstufe 1. Auf Basis von 563 Euro ergäbe das rechnerisch rund 375,33 Euro im Monat. Beschlossen ist diese Grenze aber nicht. Die Empfehlung schafft noch keinen Anspruch, gültig bleibt bis zu einer Gesetzesänderung allein das heutige Recht.
900 Euro Rente: In der Beispielrechnung steigt die Leistung auf 430 oder 520 Euro
Die mögliche Wirkung zeigt eine vereinfachte Rechnung mit einer 72-jährigen Rentnerin, die 900 Euro gesetzliche Rente bezieht und nur 27 Jahre mit Grundrentenzeiten erreicht. Ihr anerkannter monatlicher Bedarf einschließlich Unterkunft liegt bei 1.150 Euro. Nach heutigem Recht würde die Rente voll angerechnet, die ergänzende Grundsicherung läge dann bei 250 Euro. Bei einem 20-Prozent-Modell wären 180 Euro anrechnungsfrei, bei einem 30-Prozent-Modell 270 Euro. Daraus ergäben sich rechnerisch 430 beziehungsweise 520 Euro Grundsicherung. Der Freibetrag wäre keine zusätzliche Rentenzahlung.
600 Euro Rente: Der heutige Freibetrag kann günstiger sein
Für bereits Begünstigte ist ein anderer Punkt offen. Bei 600 Euro gesetzlicher Rente beträgt der heutige Freibetrag 250 Euro, weil die ersten 100 Euro frei bleiben und von den weiteren 500 Euro noch 150 Euro verschont werden. Ein pauschales 20-Prozent-Modell käme hier nur auf 120 Euro, ein 30-Prozent-Modell auf 180 Euro. Laut gegen-hartz.de ist daher ungeklärt, ob bisher Begünstigte ihre alte Berechnung behalten, ob es eine Vergleichsrechnung geben soll oder ob Übergangsregeln geplant werden. Diese Frage müsste erst im Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden.
Kosten und Anspruch: Bis zu 1 Milliarde Euro jährlich im Raum
Die Kommission rechnet je nach Modell mit erheblichen Mehrausgaben. Würde die bestehende Freibetragslogik auf weitere Berechtigte ausgedehnt, werden rund eine Milliarde Euro pro Jahr genannt. Für eine prozentuale Regelung von 20 Prozent mit der höheren Obergrenze stehen rund 500 Millionen Euro jährlich im Raum. Zusätzlich kann ein neuer Freibetrag dazu führen, dass Menschen erstmals Anspruch auf Grundsicherung erhalten, weil weniger Renteneinkommen angerechnet wird. Wer die 33 Jahre bereits erfüllt, kann den bestehenden Freibetrag schon jetzt im Bescheid prüfen. Wer darunter bleibt, hat aus der Empfehlung noch keinen ableitbaren Anspruch.