Für Millionen Menschen hängt am Regelsatz, wie viel nach Lebensmitteln, Kleidung und Strom noch übrig bleibt. Seit Januar 2024 erhalten Alleinstehende 563 Euro im Monat, danach folgten für 2025 und 2026 zwei Nullrunden. Nun richtet sich der Blick auf 2027. Ob dann mehr gezahlt wird, ist offen. Laut buergergeld.org stehen drei Wege im Raum: die bisherige Fortschreibung, eine Rückkehr zur einfacheren Berechnung oder die Neuermittlung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Für Betroffene ist das relevant, weil schon kleine Abweichungen im Monat spürbar sind.
563 Euro bleiben 2026 für Alleinstehende der Maßstab
Für 2026 gelten weiter die bekannten Sätze: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro für volljährige Partner, 451 Euro für Erwachsene unter 25 ohne eigenen Haushalt, 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre. Wie suedkurier.de berichtet, hätte die gesetzliche Berechnung für Alleinstehende rechnerisch nur 557 Euro ergeben. Gesenkt wurde der Betrag trotzdem nicht, weil der Besitzschutz greift. Er verhindert, dass ein niedrigerer Rechenwert direkt zu weniger Auszahlung führt.
547,55 Euro sind die eigentliche Rechenbasis
Der zentrale Punkt für 2027 ist die Ausgangszahl. Fortschrieben wird nicht automatisch von den ausgezahlten 563 Euro aus, sondern vom rechnerischen Vorjahreswert von 547,55 Euro. Erst danach kommen Basisfortschreibung und ergänzende Fortschreibung hinzu. Die Basis setzt sich zu 70 Prozent aus regelbedarfsrelevanten Preisen und zu 30 Prozent aus Nettolöhnen zusammen. Wird die geltende Methode beibehalten, landet die Prognose für 2027 nur ungefähr bei 563 Euro. Möglich sind damit erneut eine Nullrunde oder allenfalls 564 bis 565 Euro. Eine größere Entlastung zeichnet sich nach den vorliegenden Daten nicht ab.
Drei Wege für 2027, nur einer eröffnet etwas Spielraum
Fällt die ergänzende Quartalsfortschreibung weg, bliebe nur die einfache Basisfortschreibung. Dann ergäbe sich rechnerisch laut den vorliegenden Prognosen nur rund 558 Euro; ausgezahlt würden wegen Besitzschutz dennoch 563 Euro. Etwas mehr Spielraum bietet allein die Neuermittlung auf Grundlage der EVS 2023. Dafür werden die Ausgaben einkommensschwacher Haushalte neu ausgewertet. Allerdings führt auch das nicht automatisch zu kräftigen Zuschlägen. Frühere EVS-Wechsel brachten bei den Regelbedarfen nur Aufschläge von 5 bis 14 Euro. Höhere Preise im Jahr 2023 allein garantieren also keinen deutlich höheren Satz.
Grundsicherungsgeld ab Juli 2026, strengere Regeln im System
Unabhängig von der Höhe des Regelsatzes steht der neue Name fest: Ab 1. Juli 2026 wird aus Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Zugleich sollen Arbeitsuchende schneller in Jobs vermittelt werden, Mitwirkungspflichten werden strenger und Sanktionen ausgeweitet. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt oder Pflichten nicht erfüllt, muss mit Kürzungen rechnen. Für viele Haushalte bleibt daher die wichtigste Frage, ob 2027 wenigstens ein realer Kaufkraftausgleich gelingt. Nach heutigem Stand ist eher ein kleiner Aufschlag oder ein weiteres Festhalten an 563 Euro das wahrscheinlichere Szenario.