Seit dem 1. Juli 2026 gilt die frühere Bürgergeld-Leistung als Grundsicherung für Arbeitsuchende, verbunden mit strengeren Vorgaben bei Mitwirkung, Vermögen, Wohnkosten und Pflichtverletzungen. Für Betroffene ist vor allem die Trennung zwischen geltendem Recht und politischer Ankündigung wichtig. Wie gegen-hartz.de berichtet, streiten Union und SPD derzeit offen über zusätzliche Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Damit gelten aktuell nur die bereits verabschiedeten Regeln, auch wenn der Koalitionsausschuss Anfang Juli weitere Schritte bis Ende 2026 angekündigt hatte.

Christian von Stetten greift Bärbel Bas an

Auslöser des aktuellen Konflikts ist die Verzögerung eines angekündigten Aktionsplans. CDU-Politiker Christian von Stetten bezeichnete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in der „Bild“ als „nicht mehr tragbar“ und warf ihr vor: „Seit Monaten blockiert sie die Reformen, die unser Land so dringend braucht.“ Lars Klingbeil wies den Angriff am 12. September in Celle zurück und fragte: „Was soll das?“ Inhaltlich geht es um zusätzliche Maßnahmen gegen Missbrauch und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden. Der im Sommer erwartete Plan von Arbeits- und Innenministerium wurde bisher nicht vorgelegt.

34 Vorhaben, aber kein neues Gesetz

Eine offizielle „zweite Stufe der Grundsicherungsreform“ gibt es gesetzlich bisher nicht. Gemeint ist ein Paket mit 34 Vorhaben, auf das sich CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 verständigt hatten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob bei Personen mit offenem Haftbefehl Leistungen künftig leichter ausgeschlossen werden können. Nach bisheriger Rechtslage führt ein Haftbefehl nicht automatisch zum Leistungsstopp. Fahndungsdaten und Sozialdaten werden bislang nicht automatisch abgeglichen. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren 148.311 Personen mit offenem Haftbefehl erfasst. Wie viele davon tatsächlich Grundsicherung beziehen, ist nicht bekannt.

Drei verpasste Termine können sehr teuer werden

Schon in Kraft sind härtere Sanktionen bei Meldeversäumnissen. Laut suedkurier.de kann nach drei versäumten Terminen im Jobcenter ein gestuftes Verfahren bis zum vollständigen Wegfall des Grundsicherungsgelds führen. Zunächst wird aus Verhältnismäßigkeitsgründen nur der Regelbedarf nicht ausgezahlt, die Kosten der Unterkunft laufen noch einen Monat weiter. Wer in dieser Frist die Erreichbarkeit nachweist, kann den Anspruch rückwirkend wiederherstellen, dann mit einer Kürzung um 30 Prozent. Vor dem dritten Versäumnis soll es zudem eine Anhörung geben. Bei wichtigem Grund oder Härtefall dürfen Sanktionen nicht greifen.

Thomas Franz hält die Regel für bedenklich

Der Sozialrechtsanwalt Thomas Franz sieht die neue Konstruktion kritisch. „Ein dreimaliges Meldeversäumnis begründet nicht ipso jure, dass die Verfügbarkeit … entfällt“, so Thomas Franz laut gegen-hartz.de. Er verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 Prozent und den vollständigen Leistungsentzug als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die neue Regel arbeite nicht mit einer klassischen Sanktion, sondern mit der Annahme fehlender Erreichbarkeit. Für Betroffene heißt das vorerst: Maßgeblich ist nur das geltende Recht. Weitere Verschärfungen ändern den Anspruch erst, wenn konkrete Gesetzestexte beschlossen sind.