Seit dem 1. Juli hat die neue Grundsicherung das Bürgergeld ersetzt. Für Leistungsberechtigte ändern sich damit mehrere Punkte gleichzeitig: Sanktionen greifen schneller, Vermögen wird früher geprüft und bei schweren Pflichtverstößen droht sogar der komplette Wegfall des Regelbedarfs. Besonders relevant im Bereich Wohnen ist, dass die Kosten der Unterkunft in Fällen einer Totalkürzung zwar weiter übernommen werden, das Geld aber direkt an den Vermieter fließt. Wie news.kununu.com berichtet, betrifft die Reform rund Leistungsberechtigte und verschärft das bisherige Schutzsystem deutlich.

30 Prozent Kürzung ab dem zweiten Meldeversäumnis

Bei Pflichtverletzungen wie versäumten Terminen oder fehlenden Bewerbungsbemühungen wird der Regelbedarf seit 1. Juli um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Erst das zweite Meldeversäumnis löst diese Sanktion aus, das erste bleibt folgenlos. Bei weiteren Verstößen steigen die Kürzungen. Für Verbraucher ist das vor allem deshalb relevant, weil schon einzelne Fristfehler die monatlich verfügbaren Mittel spürbar senken können. Wer Schreiben des Jobcenters erhält, muss Termine und Nachweise daher genau im Blick behalten, um Abzüge beim Lebensunterhalt zu vermeiden.

Totalkürzung seit 23. April 2026 nur beim Regelbedarf

Noch strenger ist die Sonderregel bei willentlicher Arbeitsverweigerung. In diesen Fällen kann bereits der erste Verstoß dazu führen, dass der gesamte Regelbedarf entfällt, also eine Kürzung um 100 Prozent. Diese Regel gilt schon seit dem 23. April 2026. Die Wohnkosten werden dann weiter übernommen, allerdings nicht an die betroffene Person, sondern unmittelbar an den Vermieter. Minderjährige und Schutzbedürftige sind von dieser Totalsanktion ausgenommen. Für Mieter bedeutet das: Die Wohnung soll gesichert bleiben, auch wenn der übrige Lebensunterhalt massiv beschnitten wird.

Vermögensfreibeträge reichen von 5.000 bis 20.000 Euro

Auch beim Ersparten gelten engere Maßstäbe. Die bisherige Karenzzeit mit bis zu 40.000 Euro geschütztem Vermögen im ersten Jahr entfällt. Das Jobcenter prüft vorhandenes Vermögen nun ab dem ersten Tag. Stattdessen gelten altersabhängige Freibeträge, die nach gängiger Auslegung bei rund 5.000 Euro für Unter-30-Jährige beginnen und bis zu 20.000 Euro ab 51 Jahren reichen. Gerade wer nach dem Arbeitslosengeld I in die Grundsicherung fällt, muss Rücklagen damit früher einsetzen. Das kann Haushalte treffen, die bislang nur von einer kurzen Übergangsphase ausgegangen sind.

Bundestag beschließt Reform mit 320 zu 268 Stimmen

Politisch wurde die Reform als Kompromiss zwischen Union und SPD beschlossen. Kanzler Friedrich Merz wirbt für Fördern und Fordern, Arbeitsministerin Bärbel Bas für mehr Verbindlichkeit. Am 5. März 2026 stimmte der Bundestag mit 320 zu 268 Stimmen zu, nachdem die SPD besonders harte Kürzungspläne der Union abgeschwächt hatte. Kritiker warnen dennoch vor sozialen Folgen. „eine Rolle rückwärts", so VdK-Präsidentin Verena Bentele laut news.kununu.com. Auch Diakonie und DGB verweisen auf Existenzängste und das Risiko von Wohnungsverlust. Gegen Bescheide und Sanktionen ist Widerspruch beim Sozialgericht möglich.