Wer Grundsicherungsgeld neu beantragt oder eine Weiterbewilligung braucht, muss seit dem 1. Juli 2026 deutlich mehr Unterlagen zum eigenen Vermögen vorlegen. Nach einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit prüfen Jobcenter das Vermögen nun bei jedem neuen Bewilligungszeitraum erneut und dokumentieren das Ergebnis in der Akte, wie gegen-hartz.de berichtet. Eine bloße Erklärung, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden sei, reicht damit regelmäßig nicht mehr. Pflicht wird die aktuelle Anlage VM samt Belegen zu Konten, Sparguthaben, Fahrzeugen, Versicherungen, Wertpapieren und weiteren Vermögenswerten.

Anlage VM erfasst auch PayPal, Kryptowährungen und Auslandsvermögen

Die Vermögensauskunft geht weit über das klassische Girokonto hinaus. Anzugeben sind laut den neuen Vorgaben auch Onlinekonten, Brokerdepots, Kryptobestände, Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Immobilien und Werte im Ausland. Bei PayPal genügt kein Screenshot; verlangt wird ein vollständiger Kontoauszug mit Bewegungen. Auch größere Abbuchungen vor der Antragstellung können Fragen auslösen, etwa wenn Schenkungen an Angehörige im Raum stehen. Wichtig für Betroffene: Nicht jeder angegebene Wert zählt automatisch gegen den Anspruch. Angemessener Hausrat, bestimmte Altersvorsorge, ein Fahrzeug bis regelmäßig 15.000 Euro Verkaufserlös und selbst genutztes Wohneigentum können geschützt bleiben.

Altersabhängige Freibeträge ersetzen die pauschalen 15.000 Euro

Mit dem neuen Grundsicherungsgeld ist die frühere Karenzzeit für Geldvermögen entfallen. Für neue Bewilligungszeiträume gelten damit vom Start an altersabhängige Freibeträge statt der früheren pauschalen 15.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge lassen sich innerhalb der Gemeinschaft übertragen. Entscheidend ist also das anrechenbare Gesamtvermögen nach Abzug aller persönlichen Freibeträge. Ein Praxisbeispiel nennt eine 43-jährige Alleinstehende mit 10.800 Euro aus Girokonto, Tagesgeld, Fonds und PayPal-Guthaben. Bei einem Freibetrag von 12.500 Euro bliebe sie noch 1.700 Euro unter der Grenze, so suedkurier.de.

Drei Monate Kontoauszüge, Mietvertrag und keine Originale

Neben der Vermögensprüfung braucht das Jobcenter weiter Nachweise zur Hilfsbedürftigkeit und zur Wohnung. Dazu gehören in der Regel Kontoauszüge der vergangenen drei Monate, Nachweise über Einkommen wie Rente, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt sowie Unterlagen zu Versicherungsbeiträgen. Für die Unterkunft werden meist Mietvertrag sowie Heiz- und Nebenkostenabrechnung verlangt. Der Antrag selbst kann online, schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Nachweise müssen nicht zwingend sofort mitgeschickt werden, sollen aber früh nachgereicht werden. Originale sollten nicht eingereicht werden, weil Unterlagen nach der Digitalisierung vernichtet werden.

Widerspruch ist die letzte Frist bei vorläufigen Leistungen

Besonders heikel wird es für Menschen mit vorläufig bewilligten Leistungen, etwa bei schwankendem Einkommen oder Selbstständigkeit. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Nachweise, die erst nach dem Widerspruchsverfahren vorgelegt werden, bei der abschließenden Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden, berichtet erneut gegen-hartz.de. Wer Belege erst vor Gericht nachreicht, kann damit leer ausgehen. Das kann zu einer Nullfeststellung und zu Rückforderungen führen, obwohl materiell vielleicht ein Anspruch bestanden hätte. Für Betroffene heißt das: Mitwirkungsaufforderungen ernst nehmen, Fristen schriftlich verlängern lassen und fehlende Unterlagen spätestens im Widerspruch vollständig einreichen.