Die Grundrente wurde eingeführt, um langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen im Alter besser abzusichern. 2026 zeigt sich jedoch erneut ein Problem: Verheiratete Rentner können durch die geltenden Einkommensgrenzen spürbar benachteiligt werden. Laut gegen-hartz.de sind Nachteile von bis zu 328 Euro im Monat möglich. Der Grund liegt nicht in fehlenden Versicherungsjahren, sondern in der Art, wie Einkommen bei Paaren angerechnet wird. Dadurch kann ein Anspruch sinken oder ganz entfallen, obwohl die individuelle Erwerbsbiografie eigentlich die Voraussetzungen für einen Zuschlag erfüllt.
Warum Ehepaare schneller an Grenzen stoßen
Für die Grundrente zählen neben den Versicherungszeiten auch die Einkünfte im Ruhestand. Dabei gelten für Alleinstehende andere Freibeträge als für Verheiratete. Auf den ersten Blick wirkt das nachvollziehbar, weil Paare gemeinsam wirtschaften. In der Praxis kann das aber dazu führen, dass das Einkommen des Ehepartners den Zuschlag des anderen mindert. Das trifft besonders Haushalte, in denen eine Person eine eher kleine Rente bezieht und die andere etwas mehr Alterseinkommen hat. Die Folge: Der Grundrentenzuschlag fällt geringer aus als bei unverheirateten Personen mit vergleichbarer eigener Rentenbiografie.
Wie der Nachteil von 328 Euro entsteht
Der genannte Betrag ist kein pauschaler Verlust für alle Betroffenen, sondern ein Beispiel für die mögliche Differenz durch die Einkommensanrechnung. Entscheidend ist, ob das gemeinsame zu versteuernde Einkommen die maßgeblichen Grenzen überschreitet. Dann wird der Zuschlag schrittweise gekürzt. Bei bestimmten Konstellationen kann daraus ein Minus von bis zu 328 Euro pro Monat entstehen. Besonders kritisch ist das für Paare, die nur knapp über den Schwellen liegen. Schon relativ moderate zusätzliche Einkünfte, etwa aus einer weiteren Rente oder Betriebsrente, können den Anspruch deutlich schmälern und die finanzielle Planung im Alter belasten.
Wer besonders betroffen sein kann
Ein erhöhtes Risiko besteht für Ehepaare mit langen Versicherungszeiten, aber insgesamt eher niedrigen Alterseinkünften. Dazu zählen frühere Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Teilzeitkräfte oder Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, die dennoch die Mindestzeiten für die Grundrente erfüllen. Problematisch wird es, wenn ein Partner knapp oberhalb der relevanten Einkommensgrenze liegt. Dann kann der andere trotz eigener Anspruchsvoraussetzungen weniger erhalten als erwartet. Die Regelung schafft damit keine Gleichbehandlung nach individueller Lebensleistung, sondern bewertet die finanzielle Situation als Paar. Gerade dieser Mechanismus sorgt seit Jahren für Kritik an der Ausgestaltung der Leistung.
Welche Prüfung jetzt sinnvoll ist
Wer 2026 in Rente ist oder kurz davorsteht, sollte den Rentenbescheid und die Berechnung des Grundrentenzuschlags genau prüfen. Wichtig sind vor allem die berücksichtigten Einkommen sowie mögliche Änderungen durch zusätzliche Rentenbestandteile. Sinnvoll ist auch ein Vergleich, ob die Kürzung mit den geltenden Freibeträgen korrekt berechnet wurde. Bei Unklarheiten kann eine unabhängige Sozialberatung helfen, Fristen für einen Widerspruch einzuhalten und Rechenfehler zu erkennen. Gerade bei kleineren Renten können schon wenige Dutzend Euro im Monat einen spürbaren Unterschied machen, weshalb eine sorgfältige Kontrolle finanziell relevant ist.