Rentnerinnen und Rentner sind beim Rundfunkbeitrag nicht automatisch ausgenommen. Pro Haushalt werden derzeit 18,36 Euro im Monat fällig, unabhängig davon, ob ein Radio oder Fernseher vorhanden ist. Eine Befreiung kommt nur infrage, wenn neben der Rente bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Dazu zählen etwa Grundsicherung oder Bürgergeld, wie Stern berichtet. Kein Anspruch auf Befreiung besteht dagegen allein wegen des Bezugs von Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld. Für viele Betroffene ist daher vor allem die Prüfung eines Härtefalls wichtig.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rentner mit Wohngeld

Besonders relevant ist eine Entscheidung aus Karlsruhe für ältere Menschen mit kleiner Rente und ergänzendem Wohngeld. Das Bundesverfassungsgericht hielt es für unzulässig, einen Rentner trotz fast gleicher finanzieller Lage anders zu behandeln als Bezieher von Grundsicherung. Im Verfahren ging es um Einkünfte, die nach Abzug der Wohnkosten nur knapp über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lagen. Laut gegen-hartz.de darf bei der Prüfung nicht nur auf den formalen Leistungsbezug geschaut werden. Maßgeblich ist vielmehr, wie eng die wirtschaftliche Lage tatsächlich ist.

Härtefall greift bei geringem Überschreiten der Grenze

Wer die Voraussetzungen für eine reguläre Befreiung nicht erfüllt, kann einen besonderen Härtefall geltend machen. Das kann etwa dann wichtig sein, wenn das verfügbare Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze nur um weniger als 18,36 Euro übersteigt. Auch wer auf eigentlich zustehende Sozialleistungen verzichtet, kann eine Befreiung beantragen. Das Gericht verwies dabei auf die bestehende Härtefallregelung und gab Behörden und Gerichten einen klaren Rahmen vor. Eine schematische Ablehnung reicht in solchen Fällen nicht aus, wenn die Belastung praktisch auf das Existenzminimum durchschlägt.

Pflegeheim, Landespflegegeld und Merkzeichen RF

Weitere Ausnahmen betreffen Pflege und Behinderung. Wer in ein Alten- oder Pflegeheim umzieht und dort vollstationär lebt, kann sich beim Beitragsservice vollständig abmelden. Auch bestimmte Pflegeleistungen können zur Befreiung führen, darunter Landespflegegeld in Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF ist stattdessen eine Ermäßigung möglich. Dann fällt nur ein Drittel des regulären Beitrags an, also 6,12 Euro monatlich. Vollständig befreit sind Betroffene mit RF-Kennzeichen dagegen nicht automatisch.

Welche Unterlagen beim Antrag wichtig sind

Für einen Antrag zählt eine genaue Darstellung der eigenen Finanzen. Sinnvoll sind Nachweise über Rentenhöhe, Wohngeld, Miete, weitere feste Kosten und gegebenenfalls Bescheide zu Sozialleistungen oder Pflegeleistungen. Wie steuertipps.de erläutert, gilt in vollstationären Einrichtungen ebenfalls eine Befreiung, während bei eigener Haushaltsführung meist nur eine Ermäßigung möglich ist. Gerade bei knappen Einkünften sollte der Antrag ausdrücklich als Härtefall begründet werden. Wird er abgelehnt, kann ein Widerspruch sinnvoll sein, wenn die verfügbare Summe nach allen Abzügen kaum über dem Existenzminimum liegt.