Gefälschte Inkassoschreiben sorgen bundesweit für Verunsicherung. Verbraucherinnen und Verbraucher berichten laut verbraucherzentrale-brandenburg.de von Briefen, in denen mehrere Tausend Euro für angebliche Abos oder Gewinnspiele verlangt werden. Die Schreiben arbeiten mit Fristdruck, Drohungen und scheinbar offiziellen Logos. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät dringend davon ab, auf solche Forderungen einzugehen oder Geld zu überweisen. Um Betroffene zu schützen, veröffentlicht die Organisation eine „Schwarze Liste“ mit Kontonummern, auf die keine Zahlungen erfolgen sollten. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es daher genau prüfen und im Zweifel fachliche Beratung einholen.

Schwarze Liste der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg sammelt Kontoverbindungen und Inkassounternehmen, die in betrügerischen Zusammenhängen auffallen. Diese „Schwarze Liste“ wird regelmäßig aktualisiert und steht online zur Verfügung. Dort finden sich IBANs und angebliche Kanzleinamen, die in falschen Forderungsschreiben auftauchen. Die Liste dient als Warninstrument, damit Überweisungen auf dubiose Konten ausbleiben. Wer einen Brief mit Zahlungsaufforderung erhält, kann die Kontodaten mit dieser Übersicht abgleichen. Taucht die Nummer dort auf, sollte keinesfalls gezahlt und stattdessen die Verbraucherzentrale kontaktiert werden.

Gefälschtes „Zentrales Mahngericht“ fordert hohe Summen

Aktuell kursieren Schreiben mit den Bezeichnungen „Bundesamt für Justiz – Zentrales Mahngericht“ oder „Amtsgericht Berlin – Zentrales Mahngericht“. Gefordert werden mehrere Tausend Euro aus einem angeblichen „Online-Telefon-Abonnementvertrag“. Teilweise wird die IBAN DE20 1209 6597 0003 6415 62 genannt. So sollen Betroffene telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu vermeintlichen Kanzleien wie „Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gutenberg & Partner“ oder „Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weber & Partner“ aufnehmen, um einen Vergleich zu schließen. Logos, Stempel mit Bundesadler und formale Sprache sollen einen gerichtlichen Hintergrund vortäuschen, obwohl tatsächlich kein echtes Mahnverfahren existiert.

Falsche Creditreform-Schreiben mit Gewinnspiel-Abo

Neben gefälschten Gerichtsbriefen sind aktuell auch Inkasso-Schreiben im Umlauf, die angeblich von Creditreform stammen. In diesen Fällen werden mehrere Tausend Euro aus einem „Euromillion-Gewinnspiel-Abonnement“ verlangt. Den Betroffenen wird mit gerichtlichen Schritten und Zwangsvollstreckung gedroht, falls keine schnelle Zahlung erfolgt. Das echte Inkassounternehmen warnt auf seiner Website vor diesen Dokumenten und stellt klar, dass es sich um Fälschungen handelt, so wmn.de. Charakteristisch sind erfundene Aktenzeichen, unsaubere Kontaktdaten und QR-Codes, über die Zahlungen ausgelöst werden sollen. Auch hier gilt: keine Überweisung tätigen und die Echtheit unabhängig prüfen.

Konkrete Schritte bei verdächtigen Forderungen

Verbraucherschützer empfehlen, bei allen verdächtigen Inkassobriefen konsequent zu handeln. Es soll weder gezahlt noch Kontakt zu den Absendern aufgenommen werden. Weder Telefonnummern, E-Mail-Adressen noch QR-Codes im Schreiben sollten genutzt werden, berichtet verbraucherzentrale-brandenburg.de. Eine Einzugsermächtigung darf nicht erteilt werden, da sonst unberechtigte Abbuchungen möglich sind. Im Zweifel können Betroffene das vermeintlich fordernde Unternehmen über offizielle Kontaktdaten direkt ansprechen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Ein kritischer Blick auf IBAN, Höhe der Forderung, Absender und angebliche Vertragsgrundlage hilft, Täuschungen früh zu erkennen.