Wehrdienst, Zivildienst und heutige Freiwilligendienste bringen nicht nur Lebenserfahrung, sondern erhöhen auch die gesetzliche Altersrente. Hintergrund: Für viele Jahrgänge gehörten diese Zeiten fest zur Biografie, gleichzeitig rückt eine mögliche Neuordnung der Wehrpflicht ab 2027 in den Fokus. Wer damals gedient hat oder aktuell einen freiwilligen Dienst leistet, profitiert in Form zusätzlicher Entgeltpunkte und Versicherungszeiten. Diese Monate können helfen, die geforderten 35 oder 45 Jahre zu erreichen, die für bestimmte Rentenarten nötig sind, etwa für einen früheren Ruhestand ohne Abschläge, berichten stern.de und t-online.de.

Grundwehrdienst: Voll als Beitragszeit angerechnet

Bis zum 30. Juni 2011 mussten Männer in Deutschland Grundwehrdienst leisten, der je nach Jahrgang zwischen sechs und 18 Monaten dauerte. Diese komplette Dienstzeit wird als Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gespeichert. Zusätzlich können auch Wehrübungen berücksichtigt werden, sofern währenddessen kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber floss. Die Beiträge hat der Bund übernommen, nicht die Soldaten selbst. Grundlage war dabei nicht der Wehrsold, sondern ein fiktives Einkommen, das sich am Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten orientiert und regelmäßig angepasst wurde. So entstehen für die Betroffenen vollwertige Rentenbeiträge, obwohl sie während des Dienstes meist nur eine vergleichsweise geringe Vergütung erhielten.

Zivildienst und ausgenommene Ersatzdienste

Wer anstelle des Dienstes bei der Bundeswehr Zivildienst leistete, erhält für diese Zeit ebenfalls vollwertige Beitragsmonate gutgeschrieben. Zivildienst war bis zum 31. Dezember 2011 möglich; auch hier zahlte der Staat die Rentenbeiträge auf Basis eines fiktiven Durchschnittseinkommens. Nicht einbezogen werden jedoch bestimmte andere soziale Dienste, mit denen zwar die Dienstpflicht erfüllt werden konnte, die rentenrechtlich aber außen vor bleiben. Dazu zählen Einsätze bei Aktion Sühnezeichen, Service Circle Internationals, Internationalem Diakonischen Jugendeinsatz sowie im Zivil- oder Katastrophenschutz. Entscheidend ist also genau zu prüfen, welche Art von Einsatz damals absolviert wurde und ob dieser tatsächlich als Zivildienst im rentenrechtlichen Sinn anerkannt ist.

Rente ab 63: Dienstjahre zählen für 45 Versicherungsjahre

Für die „Rente für besonders langjährig Versicherte“, häufig als Rente ab 63 bezeichnet, sind 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich. Zu diesen Zeiten zählen auch Jahre im Wehr- oder Zivildienst. „Zu den 45 Versicherungsjahren gehören auch Wehr- und Zivildienstzeiten, einschließlich Diensten in der NVA“, so Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung, zitiert nach t-online.de. Diese Monate können bei der Kontenklärung geltend gemacht werden und erhöhen die Chance, früher ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Reine Studienzeiten bleiben außen vor, sie bringen zwar in bestimmten Fällen Anrechnungszeiten, werden aber nicht wie Pflichtbeiträge bewertet. Wer vorzeitig planen will, sollte daher den Versicherungsverlauf frühzeitig anfordern und fehlende Dienstzeiten nachweisen.

Freiwilliger Wehrdienst, FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst

Seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ist freiwilliger Wehrdienst bis zu 23 Monate möglich. Auch hier zahlt der Bund Rentenbeiträge nach einem fiktiven Einkommen. Seit 1. Januar 2020 werden 80 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts angesetzt; 2025 entspricht das bei einer Bezugsgröße von 3745 Euro einem fiktiven Monatsverdienst von 2996 Euro. Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, sammelt ebenfalls zusätzliche Rentenansprüche. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung trägt der jeweilige Träger allein. Anders als beim Wehrdienst zählt hier aber nur das tatsächliche Taschengeld inklusive Sachbezügen. Auch wenn die Entgeltpunkte gering sind, können die gewonnenen Versicherungszeiten helfen, wichtige Wartezeiten zu vervollständigen, etwa für einen vorgezogenen Ruhestand.