Die Bundesregierung treibt die Reform der privaten Altersvorsorge voran: Neben einem neuen Altersvorsorgedepot soll mit der sogenannten Frühstart-Rente jedes berechtigte Kind ein staatlich gefördertes Depot bekommen. Nach den beschlossenen Eckpunkten zahlt der Staat ab 2026 für Sechsjährige monatlich zehn Euro bis zur Volljährigkeit ein – insgesamt knapp 1.500 Euro pro Kind, berichtet t-online.de. Eltern und Großeltern können zusätzliche Beträge einzahlen. Ziel ist, Sparen am Kapitalmarkt bereits im Kindesalter zu verankern und langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

10 Euro im Monat: So funktioniert die Frühstart-Rente

Für die neue Kinderförderung ist noch kein detaillierter Gesetzestext verabschiedet, die Grundlinien stehen aber fest. Anspruchsberechtigt sollen zunächst alle Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 sein, die in Deutschland leben. Sie erhalten ein Juniordepot, das von den Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnet werden kann. Tun sie das nicht, wird das Guthaben zentral von der Bundesbank verwaltet. Diese legt das Kapital an und veröffentlicht regelmäßig Daten zur Wertentwicklung, sodass Familien den Aufbau nachvollziehen können. In der Ansparphase bleiben Erträge aus der Frühstart-Rente steuerfrei – ebenso wie beim neuen Altersvorsorgedepot für Erwachsene.

Mit 18: Rente aufbauen oder Geld umschichten

Erreicht das Kind die Volljährigkeit, kann es über die weitere Verwendung des Kapitals entscheiden. Vorgesehen ist vor allem die Überführung in ein eigenes Altersvorsorgedepot, das dann bis zum Ruhestand weiter bespart werden kann. Kinder, deren Eltern nie ein Juniordepot eröffnet haben, erhalten das angesparte Guthaben aus der Bundesbank-Verwaltung. Noch offen ist laut Eckpunktepapier, ob eine freie oder teilweise Auszahlung mit 18 Jahren möglich sein wird oder ob das Geld zwingend für die Absicherung im Alter gebunden bleibt. Eine strikte Bindung würde bedeuten, dass ein Zugriff erst zum Rentenbeginn erlaubt wäre.

Jahrgänge ab 2012: Option auf spätere Einbeziehung

Zum Start konzentriert sich das Modell auf Kinder ab Jahrgang 2020. Für ältere Kinder zwischen 2012 und 2019 ist allerdings eine spätere Einbeziehung vorgesehen: Ab 2029 könnten diese Jahrgänge nachträglich profitieren, wenn die politischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für Familien mit bereits schulpflichtigen Kindern entstünde damit eine zweite Chance auf staatliches Startkapital. Wichtig: Der Anspruch soll an den Wohnsitz in Deutschland gekoppelt sein, um die Förderung klar auf hier lebende Kinder auszurichten. Für Eltern bedeutet dies, frühzeitig zu prüfen, ob sich ein eigenes Juniordepot mit individuellen Sparraten lohnt oder ob die staatliche Standardlösung genügt.

Neue Riester-Alternative: Das Altersvorsorgedepot

Parallel zur Kinderförderung wandelt die Regierung die bisherige Riester-Rente in ein modernes Depotmodell um. Inhaber eines der rund 15 Millionen Altverträge können künftig in ein Altersvorsorgedepot wechseln und dort in Fonds nach EU-Recht investieren, insbesondere in ETFs oder offene Immobilienfonds. Produkte dürfen maximal der Risikoklasse Fünf zugeordnet sein; zwei Varianten mit Garantien (80 oder 100 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn) sollen sicherheitsorientierten Sparern entgegenkommen. Die Gebühren werden auf 1,5 Prozent pro Jahr gedeckelt, inklusive Abschlusskosten. Vorgesehen ist zudem eine „angemessene individuelle Beratung“, die auch digital erfolgen kann.