Wer früher in Rente gehen will oder Lücken im Versicherungskonto ausgleichen möchte, kann ab 50 freiwillig Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Umgangssprachlich geht es um den Kauf von Rentenpunkten. Maßgeblich für die spätere Monatsrente ist die Zahl der Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittsentgelt erreicht, erhält einen vollen Punkt. Für 2026 liegt dieses Durchschnittseinkommen bei 51.944 Euro. Ein Entgeltpunkt bringt seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 Euro Rente, wie wmn.de berichtet.

Vier Bedingungen vor dem Antrag

Die Sonderzahlung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Versicherte müssen mindestens 50 Jahre alt sein, bereits Beiträge gezahlt haben, bis zum Rentenbeginn voraussichtlich auf 35 Versicherungsjahre kommen und eine abgeschlossene Kontenklärung vorweisen. Der Antrag auf Ausgleich einer Rentenminderung läuft über die Deutsche Rentenversicherung, häufig mit dem Formular V0210. Vorher ist ein Blick in die Renteninformation sinnvoll, damit der bisherige Versicherungsverlauf vollständig ist. Fehlende Zeiten aus Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit sollten vorab geklärt werden.

9.661,58 Euro pro Punkt im Jahr 2026

Ein voller Rentenpunkt kostet 2026 genau 9.661,58 Euro, nach 9.391,70 Euro im Vorjahr. Auch Teilbeträge sind möglich, ebenso eine Verteilung auf mehrere Jahre. Für den vollständigen Ausgleich von Abschlägen kann schnell ein mittlerer fünfstelliger Betrag nötig werden. Wer etwa drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss pro Monat Vorziehung 0,3 Prozent Abschlag einkalkulieren. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro summiert sich das nach Angaben von zdfheute.de auf 10,8 Prozent oder 172,80 Euro im Monat; zum Ausgleich wären 45.885,30 Euro fällig.

Steuerabzug hilft, spätere Rente bleibt steuerpflichtig

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. 2026 liegt die Obergrenze bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete. Bei Arbeitnehmern reduziert sich der Spielraum um bereits gezahlte Rentenbeiträge. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sagt: „Hintergrund ist das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung“, so Daniela Karbe-Geßler laut n-tv.de. Die spätere Rente ist also steuerpflichtig, auch wenn die Einzahlung heute das zu versteuernde Einkommen senkt.

Lebensdauer, Liquidität und Alternativen zählen mit

Rechnerisch amortisiert sich ein zugekaufter Punkt nach rund 227 Monaten Rentenbezug. Wer länger lebt, bezieht den Mehrbetrag entsprechend länger. Die Zahlung verpflichtet nicht dazu, tatsächlich vorzeitig in Rente zu gehen. Wer doch regulär aufhört zu arbeiten, erhält eine entsprechend höhere Monatsrente; eine Rückerstattung der Sonderzahlung ist nicht vorgesehen. Zusätzlich können höhere Entgeltpunkte auch Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten haben. In die Entscheidung gehören deshalb neben dem Steuereffekt auch verfügbare Rücklagen, das geplante Rentenalter und andere Formen der Altersvorsorge.