Der demografische Wandel und die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre erschweren den frühen Ausstieg aus dem Job. Rund 13 Millionen Beschäftigte der Babyboomer-Jahrgänge erreichen in den kommenden Jahren das Rentenalter, dadurch wird das System stark beansprucht. Wer dennoch eher aufhören will, muss in vielen Fällen dauerhafte Kürzungen hinnehmen oder privat zusätzlich vorsorgen. Neben der klassischen Regelaltersrente spielen Modelle wie „Rente mit 63“, Altersteilzeit, die Flexirente sowie der gezielte Einsatz von Arbeitslosengeld und Abfindungen eine Rolle. Entscheidend ist, die eigenen Versicherungsjahre und Finanzreserven genau zu kennen und rechtzeitig zu planen.

Regelaltersrente, 35 und 45 Versicherungsjahre im Vergleich

Die reguläre Altersrente gibt es derzeit ab 67 Jahren ohne finanzielle Einbußen, sofern genügend Beitragsjahre vorhanden sind. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf bereits ab 63 Jahren als „langjährig Versicherter“ aufhören, muss aber pro Monat Vorverlagerung 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen – maximal 14,4 Prozent. Ab 45 Jahren Versicherungszeit greift die Variante für „besonders langjährig Versicherte“. Sie ist abschlagsfrei, das Eintrittsalter steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre; für Jahrgänge ab 1964 ist ein früherer Bezug nicht mehr möglich.

Wichtig: Diese Form lässt sich nicht zusätzlich vorziehen, auch nicht gegen weitere Kürzungen. Maßgeblich sind immer Geburtsjahr und kompletter Versicherungsverlauf.

Flexirente, Altersteilzeit und Handicap: Modelle ab 60+

Seit 2017 erlaubt das Flexirentengesetz, bereits ab 63 eine Teilrente zu beziehen und parallel in Teilzeit zu arbeiten. So gelingt ein gestaffelter Übergang, während weiter Beiträge in die Rentenkasse fließen. Altersteilzeit kann den faktischen Ausstieg sogar schon um das 60. Lebensjahr herum ermöglichen: Im Blockmodell wird zunächst mehrere Jahre voll gearbeitet, anschließend komplett freigestellt, das Einkommen liegt meist bei 80 bis 90 Prozent des früheren Nettogehalts.

Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können bereits mit 62 in den Ruhestand gehen; der maximale Abschlag beträgt hier 10,8 Prozent statt 14,4 Prozent. Die Einstufung übernimmt auf Antrag das zuständige Versorgungsamt, etwa bei schweren chronischen Erkrankungen.

Arbeitslosengeld, Abfindung und Minijob als Brücke zur Rente

Ab 58 Jahren besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I. Wer mit 61 gekündigt wird, kann so die Zeit bis zur Altersrente mit 63 überbrücken. Grundlage ist eine ausreichende Versicherungspflicht in den 30 Monaten vor der Meldung bei der Agentur für Arbeit. Die Leistung beträgt typischerweise 60 Prozent des Nettoentgelts, mit unterhaltspflichtigen Kindern 67 Prozent.

Ein Beispiel laut Stern: Bei einem Jahresbrutto von 53.000 Euro ergeben sich rund 1700 Euro Arbeitslosengeld im Monat (Steuerklasse I/IV). Hinzu kommt oft eine Abfindung – grob ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr –, die als Zusatzpolster dienen kann. Wichtig sind eine ordentliche Arbeitgeberkündigung und die Bereitschaft, aktiv bei der Jobsuche mitzuwirken, um Sperrzeiten zu vermeiden.

Private Vorsorge: Riester, Basisrente, ETFs und Rentenrechner

Da die gesetzliche Versorgung den Lebensstandard im Alter häufig nicht sichert, raten Experten zu zusätzlicher Vorsorge. Private Rentenversicherungen ermöglichen lebenslange Zahlungen oder eine Kapitalauszahlung, oft kombinierbar mit Berufsunfähigkeits- oder Pflegerentenbausteinen. Klassische Lebensversicherungen sichern parallel Hinterbliebene ab. Riester-Verträge punkten durch staatliche Zulagen, während die Basisrente (Rürup) vor allem mit Steuervorteilen und lebenslanger Leibrente für Selbstständige und Angestellte interessant ist.

Zunehmend setzen Sparer zudem auf ETF-Sparpläne und Aktien in modernen Versicherungslösungen. Ein Online-Rentenrechner hilft, gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche zusammenzuführen, Versorgungslücken zu erkennen und bei Bedarf mit freiwilligen Einzahlungen gegenzusteuern.