Immer mehr Beschäftigte stehen vor der Wahl: klassische Gehaltserhöhung oder ein Dienstwagen, der auch privat gefahren werden darf. In Arbeitsverträgen wird dies häufig als Gehalts- oder Entgeltumwandlung geregelt: Ein Teil des Bruttolohns wird nicht ausgezahlt, sondern in einen Sachbezug wie ein Auto umgewandelt. Für Betriebe ist das häufig günstiger als höhere Löhne, weil Anschaffung, Leasing, Wartung und Versicherung als Betriebskosten abgesetzt werden können, so news.kununu.com. Entscheidend ist am Ende, was nach Steuern, Sozialabgaben und ersparten privaten Autokosten tatsächlich übrig bleibt.

12 Prozent der Beschäftigten fahren bereits Firmenwagen

Rund zwölf Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen einen Dienstwagen, etwa die Hälfte davon sind Führungskräfte, berichtet wmn.de. Zunehmend profitieren aber auch Fachkräfte und Berufseinsteiger von entsprechenden Angeboten. Das Modell zielt häufig darauf, Mobilität zu sichern und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu begrenzen. Gerade junge Angestellte ohne Eigenkapital für ein privates Auto erhalten laut sixt.de so Zugang zu einem aktuellen Fahrzeug mit Privatnutzung. Gleichzeitig bleibt das offizielle Bruttogehalt niedriger, was zunächst den Nettoabzug begrenzen kann, aber langfristige Effekte auf Rente und Lohnersatzleistungen nach sich zieht.

1-Prozent-Regel und Arbeitsweg verteuern den Firmenwagen

Wird der Dienstwagen privat genutzt, muss der sogenannte geldwerte Vorteil versteuert werden. Gängig ist die 1-Prozent-Regel: Monatlich wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos zum Bruttolohn hinzugerechnet. Für den Arbeitsweg kommen zusätzlich 0,03 Prozent pro Kilometer einfacher Strecke hinzu. Bei einem Listenpreis von 45.000 Euro und 20 Kilometern Arbeitsweg ergibt das 450 Euro plus 270 Euro, also 720 Euro zusätzliches fiktives Bruttogehalt. Bei 70 Kilometern steigt der Betrag auf 1.240 Euro im Monat. Gerade Pendler mit langen Strecken sollten daher genau kalkulieren, ob ein Dienstwagen ihre Steuerlast nicht deutlich anhebt.

Elektro-Dienstwagen: Viertelsteuersatz als Pluspunkt

Deutlich günstiger wird die Besteuerung bei reinen Elektroautos. Für Stromer mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro gilt eine 0,25-Prozent-Regel; teurere Fahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride werden mit 0,5 Prozent angesetzt, meldet wmn.de. Der Zuschlag für die Fahrten zur Arbeit reduziert sich entsprechend auf 0,0075 je Kilometer. Ein E-Dienstwagen kann damit nur ein Viertel der Steuerbelastung eines vergleichbaren Verbrenners verursachen. Zusätzlich spart der Angestellte die kompletten Fix- und Wartungskosten eines privaten Autos, während das Unternehmen die Fahrzeugflotte als Betriebsausgabe verbuchen und durch Leasingmodelle seine Liquidität schonen kann, so sixt.de.

Rechnen statt Bauchgefühl: Wann sich der Firmenwagen lohnt

Ob eine Gehaltsumwandlung per Dienstwagen sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Steuerklasse, Fahrprofil und Mobilitätsbedarf ab. Wer ohnehin ein Auto benötigt, viel fährt und alle Kosten – einschließlich Versicherung, Wartung, Reparaturen und idealerweise Kraftstoff oder Ladestrom – vom Arbeitgeber tragen lässt, kann finanziell oft besser abschneiden als mit einer moderaten Gehaltserhöhung. Wer dagegen selten fährt, lange Pendelstrecken hat oder hohe Rentenansprüche aufbauen will, sollte genau prüfen, ob nicht mehr Bruttolohn die robustere Lösung ist, betont news.kununu.com. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich eine Musterrechnung mit Steuerberater oder Brutto-Netto-Rechnern und ein klarer Dienstwagenvertrag, der Nutzung, Kostenübernahme und Rückgabe regelt.