Im Februar 2026 greifen mehrere finanzielle Stellschrauben gleichzeitig: Rentenbezüge können sinken, Arbeitgeber müssen Lohnmeldungen fristgerecht erledigen und neue Solaranlagen erhalten geringere Vergütung. Dazu kommen Änderungen beim Heizungsgesetz und bei Reisen nach Großbritannien. Wer arbeitet oder bereits eine Altersrente bezieht, sollte Termine und Beträge kennen, um keine bösen Überraschungen auf dem Kontoauszug zu erleben. Die wichtigsten fünf Neuerungen betreffen Rente und Abzüge, Pflichten rund ums Gehalt, Energieinvestitionen sowie Zahlungsgewohnheiten im EU-Ausland.
Renten: Weniger Netto durch höhere Krankenkassenbeiträge
Viele Ruheständler werden erst im Februar einen geringeren Auszahlungsbetrag bemerken. Hintergrund: Gestiegene Zusatzbeiträge der Krankenkassen wurden häufig bereits zum Jahreswechsel beschlossen, technisch aber mit einem Monat Verzögerung bei der Rentenversicherung umgesetzt. Dadurch fließt ab Februar weniger Netto auf das Konto, obwohl die Bruttorente unverändert bleibt. Gleichzeitig wird im Recht die Unterscheidung zwischen Ost- und West-Renten endgültig gestrichen, da die Rentenwerte angeglichen sind. Für Bestandsrentner ändert das am Zahlbetrag nichts. Wer hingegen im Februar neu in den Ruhestand geht, muss beachten, dass der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner weiter ansteigt.
Arbeitgeberfristen: Lohnnachweis und Lohnsteuer im Februar
Beschäftigte sind indirekt von Meldefristen betroffen, die Personalabteilungen jetzt einhalten müssen. Bis 16. Februar 2026 müssen Betriebe der BG BAU die Entgelte und Arbeitsstunden für 2025 melden, daraus ergibt sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Versäumt ein Unternehmen diese Pflicht, kann die Berufsgenossenschaft Bruttolöhne schätzen – was sich letztlich in höheren Lohnnebenkosten und damit im Spielraum für Gehaltserhöhungen niederschlagen kann. Zusätzlich läuft am 28. Februar die Frist für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025 an die Finanzämter ab (§ 41b EStG). Arbeitnehmer sollten ihre Bescheinigung anschließend prüfen, um Fehler bei Steuerklasse, Bruttolohn oder einbehaltener Lohnsteuer früh zu erkennen.
Solarstrom und Heizung: Vergütung sinkt, Gesetzesneustart
Wer Anfang 2026 eine Photovoltaikanlage ans Netz bringt, erhält ab 1. Februar eine geringere Vergütung für eingespeisten Strom. Für typische Hausdachanlagen bis 10 kWp sind laut wohnglueck.de rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und etwa 12,34 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung vorgesehen. Diese Sätze gelten ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang, die nächste Reduzierung ist bereits für den 1. August 2026 geplant. Parallel plant die Bundesregierung einen Neustart des sogenannten Heizungsgesetzes: Aus dem Gebäudeenergiegesetz soll ein Gebäudemodernisierungsgesetz werden, das flexibler und technologieoffener ausgestaltet sein soll. Eigentümer von Wohnimmobilien müssen daher Investitionen in Heizsysteme und Dämmung weiterhin strategisch planen.
Reisen und Währung: ETA-Pflicht und Euro-Einführung in Bulgarien
Wer im Februar nach Großbritannien reist, braucht zusätzlich zum Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Reisegenehmigung (ETA). Ab 25. Februar wird strenger kontrolliert; ohne gültige Freigabe darf nicht eingereist werden. Die Genehmigung kostet 16 Pfund, rund 18 bis 19 Euro, gilt zwei Jahre und kann für mehrere Reisen genutzt werden, so ruhr24.de. Auch für Familien mit Kindern fallen diese Gebühren pro Person an und sollten in das Reisebudget einkalkuliert werden. Finanziell relevant ist zudem die Euro-Einführung in Bulgarien: Ab 1. Februar 2026 ist der Lew dort kein offizielles Zahlungsmittel mehr. Urlauber müssen kein Geld mehr wechseln, Kartenzahlungen werden einfacher und Preisvergleiche im Euroraum transparenter, auch wenn Beobachter mit moderaten Teuerungen rechnen.
Energiepreise und Arbeitstage: Heizkosten, Fahrten und Mehrarbeit
Beim Heizen kann der Februar etwas entlasten: Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel sollten Gas-Kunden nun erstmals eine leicht reduzierte Belastung auf der Rechnung sehen. Damit sinken laufende Nebenkosten, was insbesondere Haushalte mit knappem Budget spüren dürften. Gleichzeitig bringt der kurze Monat zwar nur etwa 20 Arbeitstage, doch im Jahresverlauf steigt die Zahl der Arbeitstage 2026 im Schnitt auf 250,5 und liegt damit 2,4 Tage über dem Vorjahr, wie Berechnungen des Statistischen Bundesamts zeigen. Mehr Arbeitstage bedeuten für viele Angestellte zwar etwas mehr Lohn, zugleich aber höhere Pendel- und Betreuungskosten. Für die Planung von Urlaubs- und Brückentagen lohnt deshalb ein genauer Blick in den Kalender.