Familien in Deutschland können 2026 mit spürbaren finanziellen Verbesserungen rechnen. Das Kindergeld erhöhte sich bereits zum 1. Januar von 255 auf 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen. Gleichzeitig stiegen steuerliche Freibeträge und der Grundfreibetrag, was vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen entlastet. Für Geringverdiener bleibt der Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro monatlich bestehen. Parallel dazu wird die Verwaltung modernisiert: Die Familienkasse führt ab Mitte 2026 eine automatisierte Bearbeitung erster Standardfälle ein – ein Schritt hin zu künftig antragslosen Leistungen beim Kindergeld, meldet br.de.
259 Euro Kindergeld und 9.756 Euro Kinderfreibetrag
Das Kindergeld von 259 Euro pro Kind wird weiterhin monatlich durch die Familienkasse überwiesen; der Zeitpunkt hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit unter bestimmten Bedingungen bis 25. Parallel steigt der Kinderfreibetrag: Pro Kind werden ab 2026 insgesamt 9.756 Euro berücksichtigt – 6.828 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob dieser Freibetrag oder die laufende Zahlung vorteilhafter ist. Für den Freibetrag genügt die Anlage „Kind“, ein separater Antrag entfällt, erklärt sparkasse.de.
Kinderzuschlag, Kinderkrankentage und kein Kinderstartgeld
Für Familien mit kleinem Einkommen bleibt der Kinderzuschlag von maximal 297 Euro je Kind bestehen. Neu ist die geplante Bündelung mit dem Wohngeldantrag: Statt zwei Stellen anzulaufen, soll künftig ein gemeinsames Verfahren möglich sein, berichtet chip.de. In Bayern entfällt dagegen das angekündigte Kinderstartgeld von 3.000 Euro zum ersten Geburtstag. Ministerpräsident Markus Söder erklärte, die Mittel sollten „umgehend und vollständig“ in den Ausbau von Kita-Plätzen fließen. Unverändert weiterlaufen die Regelungen zu Kinderkrankentagen: Gesetzlich Versicherte können je Elternteil 15 Tage pro Kind beanspruchen, Alleinerziehende 30 Tage; bei mehreren Kindern gelten Obergrenzen von 35 beziehungsweise 70 Tagen. Gezahlt werden in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Höhere Unterhalts- und Steuerfreibeträge 2026
Zum Jahreswechsel werden auch Unterhaltsbeträge angehoben. Nach der Düsseldorfer Tabelle steigt der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe um jeweils 4 Euro. Beispielwerte: rund 486 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 558 Euro für Sechs- bis Elfjährige und 653 Euro für Jugendliche bis 17 Jahre. Parallel wächst der allgemeine Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 12.348 Euro pro Person. Damit bleibt dieser Teil des Einkommens steuerfrei, was insbesondere verheirateten Paaren mit Kindern einen steuerlichen Vorteil von mehreren hundert Euro bringen kann. Die Anpassung orientiert sich an steigenden Lebenshaltungskosten und soll das steuerfreie Existenzminimum absichern, so evg-online.org.
Ganztagsanspruch, Frühstart-Rente und digitale Familienkasse
Zum 1. August 2026 erhalten Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Laut bayerischem Familienministerium haben ab 1. August 2029 alle Grundschulkinder einen einklagbaren Anspruch auf acht Stunden werktägliche Betreuung inklusive Unterrichtszeiten. Zusätzlich plant der Staat eine „Frühstart-Rente“: Für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollen jährlich 120 Euro in ein Aktiendepot bei der Bundesbank oder über die Eltern fließen, zunächst für Jahrgänge ab 2020. Ein weiterer Schritt zur Modernisierung: Die Familienkasse will ab Mitte 2026 erste Kindergeldfälle automatisiert festsetzen. „Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem modernen und leistungsfähigen Sozialstaat“, so Vanessa Ahuja von der Bundesagentur für Arbeit, zitiert nach br.de.