Die Rentenreform 2026 kreist um drei Punkte, die viele Beschäftigte direkt betreffen: den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren, neue Regeln für Minijobs und ein höheres Mindestalter bei der Altersteilzeit. Noch ist davon nichts beschlossen. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung soll das Kabinett den Gesetzentwurf noch 2026 beschließen, ein Bundestagsbeschluss wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.

Grundlage sind 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Bis ein Gesetz vorliegt, bleiben für Ruhestandsplanung, Anträge und bestehende Arbeitsverhältnisse die geltenden Regeln maßgeblich.

Altersteilzeit: 55 Jahre gelten weiter, 58 Jahre sind nur ein Vorschlag

Für Beschäftigte mit Blick auf den Ausstieg aus dem Job ist vor allem Empfehlung 13 wichtig. Die Kommission empfahl, die Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell zu streichen, wie Kliemt.blog berichtet. Nach geltendem Recht beginnt der Rahmen der Altersteilzeit aber weiter grundsätzlich mit 55 Jahren.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht; entscheidend sind Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sowie mögliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst weiter und werden danach freigestellt, im Teilzeitmodell wird die Arbeitszeit durchgehend reduziert.

45 Versicherungsjahre: Abschlagsfreie Rente bleibt vorerst möglich

Auch beim Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren gilt vorerst das bisherige Recht. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt möglich, solange die nötigen Versicherungszeiten und die jeweilige Altersgrenze erfüllt sind. Für ab 1964 Geborene liegt diese Grenze bei 65 Jahren. Für die Jahrgänge 1962 und 1963 gelten 64 Jahre und acht Monate beziehungsweise 64 Jahre und zehn Monate. Die Kommission empfahl zwar die Abschaffung dieser abschlagsfreien Rente. Welche Jahrgänge eine Neuregelung am Ende erfassen würde, ist aber offen. Zu den 45 Jahren zählen nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege.

Minijobs: Beiträge könnten steigen, Wartezeiten zählen schon heute

Bei Minijobs zielt die Debatte auf den Sonderstatus. Die Kommission will die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht streichen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abschaffen. Ausnahmen sind nur für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Schon heute sind Jobs innerhalb der Verdienstgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; Beschäftigte können sich aber auf Antrag befreien lassen, wie Buerger-geld.org berichtet. Ohne Befreiung liegt der Eigenanteil im Gewerbe regelmäßig bei 3,6 Prozent, im Privathaushalt bei 13,6 Prozent. Wichtig für Betroffene: Pflichtbeiträge erhöhen nicht nur spätere Ansprüche, die Monate zählen auch vollständig als Wartezeit.

Planung für den Ruhestand: Versicherungsverlauf jetzt prüfen

Wer den Übergang in den Ruhestand vorbereitet, sollte nicht auf politische Vorschläge warten, sondern die eigenen Daten prüfen. Dazu gehören der Versicherungsverlauf, fehlende Nachweise und die persönliche Altersgrenze. Gerade wenn die 45 Jahre knapp erreicht werden, können angerechnete Zeiten entscheidend sein.

Für Altersteilzeit gilt außerdem: Der Vertrag muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt reichen, an dem erstmals eine Altersrente beansprucht werden kann. Einen Antrag auf Altersrente startet niemand automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, ihn etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen, wie Renten.net berichtet.