Ab dem 1. Januar 2026 wird das Elterngeld für viele Familien neu kalkuliert werden müssen. Kernpunkt ist eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – sie entscheidet darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Betroffen sind Paare und Alleinerziehende gleichermaßen, unabhängig von Kinderzahl oder Erwerbsmodell, meldet buerger-geld.org. Parallel dazu gelten strikt begrenzte Möglichkeiten, Basiselterngeld gleichzeitig zu nutzen. Die Änderungen folgen auf bereits seit April 2025 abgesenkte Grenzen und sorgen vor allem bei gut verdienenden Eltern für erheblichen Anpassungsbedarf in der Finanzplanung rund um Geburt und Elternzeit.

175.000-Euro-Grenze und Sparziel des Bundes

Die zum 1. Januar 2026 gültige Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt einheitlich für zusammen veranlagte Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf die Leistung vollständig. Zuvor war die Schwelle stufenweise von 300.000 auf 200.000 und dann auf 175.000 Euro abgesenkt worden. Nach Schätzungen sind jährlich rund 30.000 Elternpaare betroffen, der Bundeshaushalt wird damit um etwa 250 Millionen Euro entlastet. Besonders diskutiert werden die Folgen für gut verdienende, aber kinderreiche Haushalte, in denen trotz hoher Einkommen erhebliche Ausgaben für Betreuung, Wohnen und Bildung anfallen.

Parallelbezug nur noch ein Monat: Familien müssen umplanen

Neben der Einkommensgrenze ändert sich der gleichzeitige Bezug des Basiselterngelds durch beide Elternteile. Ab 2026 ist ein paralleler Bezug nur noch für einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes zulässig. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kindern mit Behinderung. Wer bisher mehrere Monate gemeinsam zu Hause blieb, muss künftig zwischen längerer individueller Auszeit und früherem Wiedereinstieg in Teilzeit abwägen. Für viele Paare wird eine Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wichtiger, um Betreuung und Erwerbsarbeit möglichst lückenlos zu organisieren.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus im Überblick

Unverändert bleibt das Grundprinzip: Die Leistung ersetzt in der Regel 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld. Dieses kann bis zu 14 Lebensmonate lang genutzt werden, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen; ein Elternteil allein erhält höchstens zwölf Monate. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag (150 bis 900 Euro), verdoppelt aber die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate und eignet sich vor allem in Kombination mit Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus bringt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Familien mit Frühchen oder Mehrlingen kommen Verlängerungen und Zuschläge hinzu.

Politische Pläne: Höhere Sätze, aber Finanzierung offen

Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sind umfangreiche Reformschritte vorgesehen. „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“, heißt es dort; auch die Lohnersatzrate soll steigen und für Selbstständige ist eine flexiblere Berechnungsgrundlage vorgesehen. Zudem ist ein eigener Anspruch für Pflegeeltern geplant. Gleichzeitig stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt. Seit der Einführung 2007 wurden die Regelsätze von 300 bis 1.800 Euro nicht an die Inflation angepasst, obwohl die Verbraucherpreise um mehr als 45 Prozent gestiegen sind. Im Bundestag fordert die Linksfraktion daher einen Mindestbetrag von 440 Euro und eine automatische Kopplung an die Teuerungsrate – eine Entscheidung dazu steht noch aus.