In Deutschland soll das Elterngeld fehlendes Einkommen ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder pausieren. Beide Elternteile haben gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, die flexibel aufgeteilt werden können. Bislang war es möglich, mehrere dieser Monate parallel zu nutzen. Für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 1. April 2024 gelten jedoch schärfere Vorgaben für den gleichzeitigen Bezug. Gerade für Paare, die eine längere gemeinsame Auszeit planen, wird die zeitliche Gestaltung dadurch komplexer und erfordert genaue finanzielle Planung der Familienphase.
Nur 1 Monat gemeinsames Basiselterngeld für neue Geburten
Nach Angaben des Familienportals des Bundes ist der parallele Bezug von Basiselterngeld für Eltern von Kindern, die nach dem 31. März 2024 geboren wurden, grundsätzlich auf einen Lebensmonat begrenzt. Wörtlich heißt es dort: „Basiselterngeld können Sie nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen“, so familienportal.de. Ab dem 13. Lebensmonat darf nur ein Elternteil Basiselterngeld nutzen, während die andere Person in diesem Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus erhält. Die bisherige Möglichkeit, mehrere Monate vollständig parallel zu beziehen, entfällt damit für neue Geburtsjahrgänge weitgehend.
Frühchen, Mehrlinge, Behinderung: Wann mehr als 1 Monat geht
Trotz der Begrenzung bleiben Sonderfälle, in denen Mütter und Väter mehrere Monate gemeinsam Basiselterngeld nutzen können. Dazu gehören laut Familienportal besonders früh geborene Kinder, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, ebenso wie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge. Auch Eltern von Neugeborenen mit Behinderung sowie Familien mit einem beeinträchtigten Geschwisterkind, für das ein Geschwisterbonus gezahlt wird, können das Basiselterngeld länger parallel beziehen. Zusätzlich gilt: Wenn ein Elternteil ElterngeldPlus wählt, kann der andere länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus in Anspruch nehmen.
14 Monate Basiselterngeld: Verteilung bleibt flexibel
Unverändert bleibt der Gesamtrahmen: Zusammen stehen Eltern weiterhin 14 Monate Basiselterngeld zu, sofern bei beiden in mindestens zwei Lebensmonaten nach der Geburt Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beanspruchen. Diese Monate müssen allerdings vollständig innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes liegen. Danach kommen nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus infrage. Die frühere Praxis, über mehrere Monate hinweg parallel Basiselterngeld zu beziehen, ist für neue Geburtskohorten damit nur noch in den gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich.
Einkommen und Varianten klug kombinieren
Finanziell relevant sind zudem die gesenkten Einkommensgrenzen: Für Geburten ab dem 1. April 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro, ab dem 1. April 2025 über 175.000 Euro. Wichtig ist die Unterscheidung zum Bruttoeinkommen, da Sonderausgaben und Freibeträge den maßgeblichen Wert reduzieren. Für die konkrete Planung empfiehlt sich eine Kombination der Varianten: Basiselterngeld (300 bis 1.800 Euro monatlich), ElterngeldPlus (150 bis 900 Euro) und gegebenenfalls Partnerschaftsbonus, wenn beide Eltern in Teilzeit zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten. Ein offizieller Elterngeldrechner hilft, Bezugsmonate und Höhe der Leistung an die eigene Einkommens- und Betreuungsplanung anzupassen.