Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss sich nicht zwischen Vollrente oder weiterarbeiten entscheiden. Ein fast unbekanntes Modell erlaubt es, nahezu die gesamte Altersrente zu beziehen und gleichzeitig neue Entgeltpunkte zu sammeln. Laut gegen-hartz.de können so über die gesamte Rentenzeit zusätzliche Zahlungen von leicht mehr als 100.000 Euro zusammenkommen – ohne juristische Grauzone. Der Schlüssel liegt in einer minimal gekürzten Altersrente von 99,99 Prozent, während das Arbeitsverhältnis formal weiterläuft. Dadurch fließen Beiträge in die Sozialversicherung, und die laufende Zahlung aus der Rentenkasse steigt mit jedem Monat Beschäftigung.
§ 42 SGB VI: Teilrente ab 10 bis 99,99 Prozent
Rechtsgrundlage für das Modell ist § 42 Sozialgesetzbuch VI, der Teilrenten zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Altersrente erlaubt. Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts führte dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung seit 2019 bundesweit auch die fast vollständige Teilrente mit 99,99 Prozent akzeptiert.
Laut business-punk.com wurde die Variante in die internen Richtlinien übernommen und ist seit 2023 regulärer Bestandteil der Standardanträge. Wichtig: Die Regelung gilt nur für Altersrenten, nicht für Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenleistungen.
Trotzdem bleibt das Arbeitsverhältnis renten-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig – mit allen Ansprüchen auf Reha- und Krankengeld.
Mini-Abschlag, große Wirkung beim Rentenplus
Der verbleibende Rest von 0,01 Prozent sorgt dafür, dass Versicherte formal als beschäftigt gelten. Zu jeder Lohnabrechnung entstehen neue Entgeltpunkte, die die spätere Monatszahlung Schritt für Schritt erhöhen. Parallel überweist die Rentenkasse bereits fast die volle Altersrente – faktisch ergibt sich ein doppelter Geldstrom aus Lohn und Pension.
Laut Berechnungen von Rentenexperten, auf die sich gegen-hartz.de bezieht, kann ein fünfjähriger Weiterarbeitseinsatz im Alter ein Plus von rund 93.000 Euro bringen; mit moderaten Rentenanpassungen steigt der Gesamtvorteil über die 100.000‑Euro‑Marke. Alte Abschläge bleiben zwar bestehen, neu erarbeitete Punkte kompensieren sie jedoch teilweise.
Für wen sich die 99,99‑Prozent‑Teilrente besonders rechnet
Interessant ist das Modell für Beschäftigte, die zwischen 62 und 67 Jahren ihre Altersrente vorzeitig oder pünktlich in Anspruch nehmen und zugleich im Job bleiben möchten. Schwerbehinderte können frühzeitig in den Ruhestand wechseln und durch weitere Beitragsjahre finanzielle Einbußen mindern.
Fachkräfte in Engpassberufen profitieren von hohen Stundenlöhnen, während Teilzeitkräfte ohne starke Mehrbelastung zusätzliche Punkte sammeln.
Laut business-punk.com können auch pflegende Angehörige profitieren, weil Pflegezeiten in dieser Konstellation voll angerechnet werden. Wer die Kombination aus Arbeitslohn, nahezu voller Rente und Pflegezeiten nutzt, baut ein deutlich höheres Alterseinkommen auf.
Antrag V0200, Steuerfolgen und verbreitete Irrtümer
Der Einstieg erfolgt über den Antrag V0200 bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Feld „Teilrente“ wird konkret 99,99 Prozent eingetragen, ergänzt um den aktuellen Arbeitsvertrag. Während des Bezugs empfiehlt sich eine jährliche Prüfung, ob eine Umstellung auf Vollrente sinnvoll ist.
Steuerlich gilt: Der komplette Bruttolohn bleibt voll zu versteuern, die Altersrente unterliegt weiterhin dem individuellen Besteuerungsanteil. Gleichzeitig besteht Pflichtversicherung in Kranken- und Pflegekasse, was vielen besser hilft als ein späterer Minijob ohne Beiträge.
Häufige Annahmen wie „Teilrente gibt es nur für Beamte“ oder „Krankengeld entfällt“ sind laut gegen-hartz.de falsch – Ansprüche bleiben bestehen, solange Versicherungspflicht vorliegt.