Digitale Kartenterminals mit Trinkgeldabfrage tauchen zunehmend an Orten auf, an denen niemand damit rechnet: im Schuhladen, an der Flughafenbar oder beim Bäcker. Kunden berichten von voreingestellten Optionen zwischen 10 und 20 Prozent, was vor allem in sozialen Netzwerken für Unmut sorgt. Viele empfinden den Moment an der Kasse als peinlich, wenn sie aktiv „kein Trinkgeld“ wählen müssen. Gleichzeitig warnen Nutzer vor einer „Amerikanisierung“ des Bezahlens, bei der hohe Aufschläge zum Standard werden. Doch Daten zeigen, dass es bislang eher um Einzelfälle geht – und dass Kundinnen und Kunden rechtlich klar im Vorteil sind.
Studie mit 750 Teilnehmenden: Kaum Fälle im klassischen Handel
Die Marketingforscher Sascha Hoffmann und Frederik Hilkenmeier von der Hochschule Fresenius analysieren seit Jahren das Trinkgeldverhalten und haben eine repräsentative Onlinebefragung mit 750 Personen durchgeführt. Rund 43 Prozent gaben an, digitale Trinkgeldabfragen außerhalb von Restaurants noch nie gesehen zu haben. Wo entsprechende Hinweise vorkommen, betrifft dies überwiegend Gastronomie mit Service oder Lieferdienste, also Bereiche, in denen Trinkgeld traditionell erwartet wird. In Bäckereien, Selbstbedienungscafés oder SB-Restaurants liegt der Anteil laut Auswertung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. „Man darf Anekdoten nicht mit flächendeckenden Entwicklungen verwechseln“, mahnt Hoffmann, auch wenn er das Phänomen selbst bereits beobachtet hat.
Bargeldloses Bezahlen drückt die Trinkgeldbeträge
Hinter der Technik steckt ein klarer wirtschaftlicher Anreiz: Früher rundete man bar mit „Stimmt so“ auf, beim kontaktlosen Bezahlen entfällt dieser Moment. Servicekräfte berichten laut Hilkenmeier von sinkenden Trinkgeldern, seit Kartenzahlungen dominieren. Terminals mit aktiver Trinkgeldfunktion sollen das ausgleichen; sie erinnern den Gast an die freiwillige Zuwendung und machen die Geräte für die Anbieter attraktiver, weil damit höhere Durchschnittsumsätze möglich sind. Technisch sind entsprechende Funktionen in vielen Lesegeräten vorhanden, sie müssen jedoch vom Betrieb bewusst aktiviert werden. Auch die vorgeschlagenen Prozentsätze lassen sich konfigurieren – von niedrigen Beträgen bis hin zu aggressiven 25-Prozent-Vorgaben.
Zehn Prozent üblich – hohe Voreinstellungen sorgen für Ablehnung
Kulturell liegt Deutschland zwischen Ländern ohne Trinkgeldpraxis wie Japan und stark trinkgeldorientierten Märkten wie den USA. Hierzulande gelten etwa zehn Prozent als grobe Orientierung, empirisch liegt der Durchschnitt mit acht bis neun Prozent leicht darunter. In Restaurants halten 82 Prozent der Befragten Trinkgeld für üblich, in Cafés mit Bedienung und beim Friseur liegt die Zustimmung bei rund 70 Prozent, beim Taxi nur noch bei etwa der Hälfte, bei Handwerkern bei knapp einem Drittel. Werden an Terminals sofort 20 oder 25 Prozent vorgeschlagen, löst das häufig Widerstand aus. „Solche Vorgaben wirken schnell wie Abzocke“, erklärt Hilkenmeier sinngemäß; in Deutschland bleibe Trinkgeld eine freiwillige Anerkennung für Service, nicht ein quasi verpflichtender Aufschlag.
Verbraucherschutz: Dark Patterns und klare Rechtslage
Verbraucherschützer beobachten hohe Voreinstellungen und schlecht sichtbare „Kein Trinkgeld“-Buttons mit Sorge. Juristin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg ordnet entsprechende Gestaltungen als mögliche „Dark Patterns“ ein: Nutzeroberflächen, die Kunden unbewusst zu höheren Zahlungen lenken. Beschwerden betreffen bisher vor allem Gastronomie und Lieferdienste; im Einzelhandel dominiert weiterhin das klassische Sparschwein an der Kasse. Rechtlich ist die Lage eindeutig: Trinkgeld ist freiwillig, kein verpflichtender Lohnersatz. Aggressive oder irreführende Aufforderungen können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Wichtig für Verbraucher ist daher: Voreinstellungen müssen nicht übernommen werden, „kein Trinkgeld“ ist jederzeit zulässig, auch ohne Begründung – und Bargeld bleibt eine einfache Alternative, fasst Focus zusammen.