Der März 2026 bringt eine ganze Reihe an Neuerungen, die direkte Folgen für Finanzplanung, Mobilität und Alltag haben. Besonders sichtbar sind die Änderungen bei der Bonitätsauskunft, bei Steuererklärungen und in der Geldwäschebekämpfung. Dazu kommen neue Regeln in Regionalzügen, Fristen für Unternehmen und Anpassungen im Verkehrs- und Naturschutzbereich.

Wer seine Finanzen im Blick behalten und Bußgelder vermeiden will, sollte die wichtigsten Daten und Pflichten kennen – vom kostenlosen Online-Zugriff auf Bonitätsdaten über elektronische Meldungen im Zahlungsverkehr bis hin zu Vorgaben für Versicherungskennzeichen und Heckenschnitt.

Schufa-Score online: Neues Punktesystem von 100 bis 999

Ab Ende März können Kreditinteressierte ihre Bonität kostenlos und digital einsehen. Voraussetzung ist ein einmalig angelegter Online-Account bei der Auskunftei. Der Zugang wird schrittweise freigeschaltet, Interessierte tragen sich zunächst auf eine Warteliste ein, meldet chip.de.

Parallel startet ein neues Bewertungssystem mit zwölf Kriterien und einer Skala von 100 bis 999 Punkten – je höher der Wert, desto besser die eingeschätzte Kreditwürdigkeit. Die gespeicherten Daten sollen quartalsweise aktualisiert werden. Nach Angaben des Unternehmens soll der digitale Zugang „voraussichtlich Ende März 2026“ flächendeckend verfügbar sein. Für Verbraucher erleichtert das die Vorbereitung auf Kredite, Handyverträge oder Mietanfragen.

Steuer, Meldepflichten und Geldwäsche-Regeln ab März

Mitte März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2025. Vorher werden relevante Daten von Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen elektronisch übermittelt; die Frist dafür lief bis Ende Februar, berichtet deutsche-handwerks-zeitung.de. Wer bereits eingereicht hat, muss daher mit ersten Steuerbescheiden frühestens ab Ende März rechnen.

Ebenfalls bis 31. März gilt für Betriebe ab 20 Beschäftigten die Pflicht, der Agentur für Arbeit ihre Schwerbehindertenanzeige zu übermitteln. Auf dieser Basis wird geprüft, ob eine Ausgleichsabgabe fällig wird, die pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bis zu 790 Euro monatlich erreichen kann.

Parallel treten zum 1. März verschärfte Vorgaben der Geldwäsche-Meldeverordnung in Kraft: Banken, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte und Notare müssen Verdachtsmeldungen künftig zwingend elektronisch und in einem einheitlichen Datenformat an die Financial Intelligence Unit übermitteln.

Sommerzeit, Regionalzüge und neue Ausweiskontrollen

Zum Monatsende steht erneut die Umstellung auf die Sommerzeit an. In der Nacht vom 28. auf den 29. März werden die Uhren von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt, die Stunde dazwischen entfällt. Eine EU-Initiative zur Abschaffung der Zeitumstellung ist bislang nicht umgesetzt worden, so rp-online.de.

Bereits ab 1. März ändert sich zudem der Ablauf in Regionalzügen: Fahrkartenkontrolleure können bei Fahrgästen mit Deutschlandticket oder anderen Zeitkarten zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen. Die Entscheidung liegt jeweils im Ermessen des Personals. Hintergrund ist ein tödlicher Angriff eines Schwarzfahrers auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz. Bahnpersonal und Polizei berichten, dass Identitätsprüfungen häufiger zu Konflikten führen; die neue Regelung soll zugleich mehr Handlungsspielraum im Alltagseinsatz geben.

Wahlen, Versicherungskennzeichen und Heckenschnitt

Politisch startet das Wahljahr am 8. März mit der Landtagswahl in Baden-Württemberg, bei der rund 7,7 Millionen Wahlberechtigte ab 16 Jahren über die Zusammensetzung des Landesparlaments entscheiden. Nur zwei Wochen später, am 22. März, folgt die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.

Im Verkehr beginnt zum 1. März das neue Versicherungsjahr für Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter: Sie benötigen ab diesem Zeitpunkt ein schwarzes Versicherungskennzeichen, die Farbkennung wechselt jährlich. Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz kann als Straftat gewertet werden, warnt chip.de.

Für Garten- und Grundstücksbesitzer gilt zudem das Verbot, Hecken, Sträucher und Gehölze zwischen Anfang März und Ende September radikal zurückzuschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt damit insbesondere brütende Vögel; bei Verstößen drohen Bußgelder, meldet rp-online.de.

Und nicht vergessen: In der Nacht vom 28. auf den 29. März werden die Uhren umgestellt auf Sommerzeit. Sie werden von 2:00 Uhr auf 3:00 vorgestellt. Die Sommerzeit endet im Oktober.