Wenn ein Beamter oder eine Beamtin gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, springt der Dienstherr mit einer Pension ein. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Dienstjahren, Alter und Besoldungsgruppe ab. Das Rechenbeispiel zeigt die Mechanik für den Bund.
Die Wartezeit von fünf Jahren
Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht grundsätzlich erst nach mindestens fünf Dienstjahren. Das steht in § 4 des Beamtenversorgungsgesetzes, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festhalten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Verwundung im Dienst eingetreten ist. Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit regeln die §§ 44 und 49 des Bundesbeamtengesetzes.
Die Zurechnungszeit hebt die Pension an
Wer vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird, bekommt zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Geburtstag zusätzlich als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. In Bayern liegt die Altersgrenze für die Zurechnung bei 62 Jahren. Das geschieht laut beamtenversorgungsrecht.de aus sozialen Gründen.
Modellrechnung für den Bund
Angenommen wird: Eintritt in den Dienst mit 25, dienstunfähig mit 45, also 20 Dienstjahre. Hinzu kommen zwei Drittel von 15 Jahren bis zum 60. Geburtstag, das sind 10 Jahre Zurechnungszeit. Zusammen ergeben sich 30 Jahre und ein Ruhegehaltssatz von 53,81 Prozent (30 mal 1,79375 Prozent).
Als Bezüge dienen die Endstufen aus dem Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz vom 14. April 2026, der noch nicht beschlossen ist: A 12 mit 6.454,18 Euro und A 9 mit 4.849,11 Euro. Die Rechnung vereinfacht, indem sie die Endstufe unterstellt.
In A 12 beträgt das Ruhegehalt vor Abschlag 3.473,16 Euro. Wegen der Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall kommt ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent pro Jahr hinzu, höchstens 10,8 Prozent. Wegen des jungen Alters gilt hier der Höchstwert, das sind 375,10 Euro. Es bleiben 3.098,05 Euro brutto im Monat, dauerhaft.
Die Mindestversorgung als Sicherheitsnetz
In A 9 beträgt das Ruhegehalt vor Abschlag 2.609,43 Euro, nach Abschlag 2.327,61 Euro. Das liegt unter der Mindestversorgung von 2.452,63 Euro (65 Prozent der A-4-Endstufe von 3.726,07 Euro plus 30,68 Euro). Der Abschlag mindert die Mindestversorgung nicht, deshalb gilt der höhere Betrag: 2.452,63 Euro.
Wie Bayern rechnet
In Bayern wird die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr gerechnet. Im Beispiel wären das 17 statt 15 Jahre und damit gut 11 statt 10 Jahre Zurechnung. Der Versorgungsabschlag beträgt nach den Grundzügen des Bayerischen Landesamts für Finanzen aus dem Jahr 2020 ebenfalls 3,6 Prozent je Jahr, höchstens 10,8 Prozent. Er entfällt bei Dienstunfällen und bei bestimmten langen Dienstzeiten. Auch dort gilt: Ein Ruhegehalt gibt es nur bei mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei einer Dienstbeschädigung.
Was die Rechnung offenlässt
Bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entfällt der Abschlag, dafür gelten zusätzliche Regeln, die hier nicht gerechnet sind. Hinzu kommen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Die tatsächliche Höhe setzt im Einzelfall die zuständige Versorgungsstelle fest. Die Tabellenwerte sind vorläufig. Für Landesbeamte gelten eigene Gesetze mit teils abweichenden Grenzen.