In der neuen nationalen Tourismusstrategie, die dem Bundeskabinett vorliegt, steckt ein tiefgreifender Umbau des Arbeitszeitrechts. Die Regierung prüft, die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit zu lockern und stattdessen eine wöchentliche Höchstgrenze einzuführen. Beschäftigte könnten dann an einzelnen Tagen deutlich mehr als acht Stunden leisten und sich an anderen Tagen freinehmen, solange der Durchschnitt pro Woche stimmt. Laut aktuellem Recht sind in der Regel maximal zehn Stunden pro Tag erlaubt, sofern im Sechsmonatszeitraum ein Acht-Stunden-Schnitt eingehalten wird. Der Vorstoß soll nach Informationen von Bild nicht nur für die Reisebranche, sondern für sämtliche Wirtschaftszweige gelten.

Neue Wochenhöchstgrenze statt starrem Acht-Stunden-Tag

Hintergrund des Vorhabens ist die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes. Branchen mit stark schwankender Auslastung wie Gastronomie, Hotellerie oder Veranstaltungswirtschaft könnten Arbeitszeit und Personalplanung künftig stärker an Spitzen- und Schwachlastzeiten anpassen.

Die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit würde formell allen Sektoren offenstehen – von Industrie und Handel bis zu Pflege und Dienstleistungen.

Für Beschäftigte eröffnet das Modell die Option, mehrere lange Schichten zu bündeln und anschließend längere Freizeitblöcke zu nutzen, etwa für Familie oder Weiterbildung. Entscheidend bleibt dabei, dass eine noch festzulegende Obergrenze pro Woche nicht überschritten wird und Ruhezeiten eingehalten werden.

Ploß: Millionen Beschäftigte sollen profitieren

Christoph Ploß (CDU), Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, stellt einen Kabinettsbeschluss zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten „noch in diesem Jahr“ in Aussicht. „Davon werden nicht nur mittelständische Unternehmen profitieren, sondern auch Millionen Arbeitnehmer in Deutschland“, so Ploß laut Bild.

Parallel dazu sieht das Strategiepapiert steuerliche Impulse vor: Zuschläge für Überstunden sollen künftig steuerfrei werden. Darüber hinaus sind steuerliche Vergünstigungen für einmalige Prämien geplant, wenn Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit ausweiten. Ziel ist es, Mehrarbeit finanziell attraktiver zu machen und damit vorhandene Kapazitäten in Betrieben besser zu nutzen, ohne sofort zusätzliche Stellen schaffen zu müssen.

Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Betriebe

Neben der Arbeitszeitreform setzt die Tourismusstrategie auf eine Entlastung der Unternehmen. Ein Praxis-Check soll überflüssige Dokumentationspflichten und Berichtsvorgaben identifizieren und streichen, was gerade kleinere und mittlere Betriebe deutlich entlasten dürfte. Nach Angaben von leadersnet.de klagen viele Anbieter darüber, dass Verwaltungsvorgaben Ressourcen binden, die im operativen Geschäft fehlen.

Vorgesehen ist außerdem, Beiträge der Reiseveranstalter zum Reisesicherungsfonds zu senken. Dieser Fonds schützt Verbraucher im Fall einer Insolvenz ihres Reiseanbieters und gilt derzeit als ausreichend gefüllt. Sinkende Umlagen könnten die Kostenbasis der Branche verringern und mittelfristig preisliche Spielräume bei Pauschalreisen und Bausteinangeboten schaffen.

Auswirkungen auf Reisekosten und Infrastruktur

Die nationale Tourismusstrategie umfasst zusätzlich Investitionen in Verkehrswege und Standorte. Christoph Ploß verweist darauf, dass der Staat in Autobahnen, Schienennetze, Radwege und Häfen investieren will, damit der Luftfahrtstandort Deutschland wettbewerbsfähiger wird.

„Für uns ist wichtig, dass für die hart arbeitenden Menschen in Deutschland der Urlaub nicht unerschwinglich wird“, erklärt er gegenüber Bild. Eine effizientere Infrastruktur kann Reisezeiten senken und Angebote im In- und Ausland attraktiver machen.

Sören Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft, lobt den „klaren wirtschaftspolitischen Fokus der Strategie“ und bewertet die Pläne als wichtiges Signal in einer Phase, in der viele Reiseanbieter mit steigenden Kosten und verhaltenen Buchungen umgehen müssen.