Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine neue Debatte über das Bürgergeld ausgelöst. Er hält den aktuellen Regelsatz für Alleinstehende von 563 Euro monatlich für zu hoch und will die Leistungen erneut prüfen, wie er gegenüber dem "Focus" bestätigt hat. Dahinter stehen hohe Gesamtkosten von knapp 50 Milliarden Euro im Jahr bei rund 5,3 bis 5,5 Millionen Leistungsbeziehern. Für Verbraucher ist die Diskussion relevant, weil sie nicht nur den monatlichen Satz betrifft, sondern auch die Frage, wie stark der Staat bei Sozialausgaben sparen kann, ohne das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum zu verletzen.

Alexander Dobrindt nennt Regelsatz zu hoch

Dobrindt begründet seinen Vorstoß mit den starken Erhöhungen der vergangenen Jahre. „Die massiven Steigerungen beim Regelsatz in der vergangenen Wahlperiode haben zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist", so Alexander Dobrindt laut Zeit. Nach seiner Auffassung soll die Leistung nur das Existenzminimum abdecken und nicht darüber hinausgehen. Das Innenministerium hält an diesem Kurs fest, nannte aber keine konkreten Summen für mögliche Kürzungen. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass laufende Prüfungen nicht vorweggenommen werden sollen.

Regelsatz folgt Statistik und Verfassungsrecht

Wie derwesten.de berichtet, wird die Höhe der Leistung nicht frei politisch festgelegt, sondern nach einem festen Verfahren berechnet. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Dabei orientieren sich die Sätze am Ausgabeverhalten von Haushalten mit niedrigen Einkommen. Zusätzlich können Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gelten eigene Beträge nach Altersgruppen. Maßgeblich ist dabei auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach das soziokulturelle Existenzminimum gesichert sein muss.

Union drängt auf Änderungen beim Anpassungsmechanismus

Rückhalt bekommt Dobrindt aus der Union. Marc Biadacz, sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, fordert eine sachliche Debatte in der Koalition und verweist auf den Koalitionsvertrag, der Änderungen am Anpassungsmechanismus vorsieht. Peter Aumer geht weiter und will sowohl Höhe als auch Berechnung erneut prüfen. Er argumentiert, dass die starken Anhebungen während der Ampel vor allem eine Folge der Inflation gewesen seien. Nach dem geltenden Modell hätten die Sätze zuletzt sogar sinken können, das aktuelle Recht lasse eine Absenkung jedoch nicht zu. Auch Alexander Hoffmann verlangt Einsparungen bei den Sozialausgaben.

SPD verweist auf Neuermittlung und Grenzen für Einsparungen

Widerspruch kommt aus der SPD und aus dem Arbeitsressort. Annika Klose, Sprecherin der SPD-Fraktion für Arbeit und Soziales, betont, dass die Regelsätze noch in diesem Jahr statistisch neu ermittelt werden und weist die Einschätzung zurück, die Leistungen seien deutlich zu hoch. Jens Peick erinnert an das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Bundesarbeitsministerium verweist ebenfalls auf die laufende Neuermittlung auf Basis der Erhebung von 2023. Ab Juli wird das Bürgergeld zudem von der Grundsicherung abgelöst. Dann greifen strengere Regeln, etwa bei der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und bei möglichen Leistungskürzungen.