Die neue Verdienstgrenze von 603 Euro ist seit dem 1. Januar 2026 der Dreh- und Angelpunkt für Minijobs. Sie ergibt sich aus dem gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und markiert die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, muss diese Marke kennen: Sie entscheidet, ob der Job beitragsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt und wie viel vom Lohn beim Jobcenter oder Sozialamt landet. Grundlage der Anrechnung sind § 11b SGB II und § 82 SGB XII, die Freibeträge und Abzüge für Erwerbseinkommen festlegen.

603-Euro-Minijob: Wie viel bleibt wirklich übrig?

Bei einem Monatslohn von 603 Euro greift die komplette Freibetragsstaffel. 100 Euro Grundfreibetrag bleiben immer unangetastet. Vom Brutto zwischen 100 und 520 Euro sind 20 Prozent frei, vom Abschnitt 520 bis 603 Euro 30 Prozent. Daraus ergeben sich 84 Euro plus 24,90 Euro, insgesamt 208,90 Euro Freibetrag. 394,10 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet, der Regelsatz von derzeit 563 Euro (Stand 2025/2026) sinkt also entsprechend. Im Ergebnis steht aber ein höheres Gesamteinkommen als ohne Job. Laut Berechnungen, auf die sich suedkurier.de bezieht, können Leistungsberechtigte an der Minijob-Grenze 2026 rund 14 Euro mehr netto behalten als 2025. Entscheidend ist damit nicht nur der Lohn, sondern vor allem die korrekte Anwendung der Freibeträge.

603 Euro im Vergleich: Entwicklung und Sonderregeln

Die Entgeltgrenze ist zuletzt deutlich gestiegen: von 450 Euro (2022) über 520, 538 und 556 Euro auf nun 603 Euro, 2027 sind 633 Euro vorgesehen. Basis ist die sogenannte 43-Stunden-Regel, nach der die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist. Für junge Menschen unter 25 Jahren gibt es eine wichtige Ausnahme: Einkommen aus Schülerjob, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bleibt bis zur Minijob-Grenze vollständig anrechnungsfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, meldet buerger-geld.org. In diesen Fällen kommen die üblichen Stufenfreibeträge nicht zum Einsatz, der komplette Verdienst bis 603 Euro erhöht das verfügbare Einkommen. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung spielen zusätzlich Abzüge für Versicherungsbeiträge und Pauschalen eine Rolle, die das anrechenbare Einkommen weiter mindern können.

Rechenbeispiele: Wann sich der Minijob wirklich lohnt

Typisch ist die Konstellation einer alleinstehenden Leistungsbezieherin mit 603-Euro-Minijob im Einzelhandel: Durch den Freibetrag von 208,90 Euro steigt das Monatsbudget gegenüber reinem Bürgergeld spürbar an, auch wenn die Leistung um 394,10 Euro sinkt. Noch interessanter kann es werden, wenn Werbungskosten wie hohe Fahrtkosten nachgewiesen werden. Liegen diese etwa bei 150 Euro monatlich, erhöht sich der Grundfreibetrag auf 150 Euro, der gesamte Freibetrag steigt auf 258,90 Euro. Dann werden nur noch 344,10 Euro angerechnet. Für Rentner mit aufstockender Grundsicherung und 400-Euro-Minijob hängt der Vorteil stark von individuellen Abzügen ab, etwa freiwilligen Rentenbeiträgen. Eine genaue Berechnung durch das zuständige Amt ist hier unverzichtbar, da ansonsten unerwartete Nachforderungen drohen.

Risiken: Schwankende Stunden, Übergangsbereich und Mehrfachjobs

Mit der Anhebung des Mindestlohns verschiebt sich auch der Übergangsbereich zu Midijobs: Wer regelmäßig mehr als 603,01 Euro und bis zu 2.000 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sorgt für vollwertige Versicherungsansprüche, verringert aber das Nettoeinkommen durch Beiträge, wie buergergeld.org erläutert. Für Aufstocker ist zudem relevant, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden; überschreiten sie zusammen 603 Euro, entfällt der Status als Minijob. Laut aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, auf die sich suedkurier.de beruft, waren 2025 rund 276.000 Bürgergeld-Beziehende ausschließlich in einem Minijob tätig – etwa ein Drittel aller erwerbstätigen Leistungsberechtigten. Problematisch sind schwankende Löhne: Da das Bürgergeld im Voraus gezahlt wird, können Nachzahlungen aus dem Job leicht zu Rückforderungen führen, wenn Änderungen nicht umgehend gemeldet werden.