Alleinerziehende mit geringem Einkommen müssen 2026 genau kalkulieren, wenn das Bürgergeld vollständig in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende übergeht. Für Ein-Eltern-Familien zählt jede Anpassung beim monatlichen Budget, denn die Regelsätze, der gestaffelte Mehrbedarf, die übernommenen Wohn- und Heizkosten sowie die Anrechnung des Kindergelds greifen direkt ineinander. Grundlage bleibt der einheitliche Regelsatz von 563 Euro für alleinstehende Leistungsberechtigte, der auch für Eltern in Ein-Personen-Haushalten gilt, bestätigt das Bundesarbeitsministerium auf bmas.de. Entscheidend ist dann die Kombination mit Kinderregelsätzen, Zuschlägen und angemessenen Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernimmt.

563 Euro Regelsatz plus Mehrbedarf für Alleinerziehende

Der Ausgangspunkt für die Berechnung ist der monatliche Regelbedarf. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 jeweils 563 Euro, während Kinder je nach Alter zwischen 357 Euro (0–5 Jahre), 390 Euro (6–13 Jahre) und 471 Euro (14–17 Jahre) bekommen, geht aus den veröffentlichten Tabellen auf bmas.de hervor. Dazu kommt ein prozentualer Zuschlag für Alleinerziehende. Dieser Mehrbedarf hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab: 36 Prozent des Regelbedarfs etwa für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren, 24 Prozent für zwei Kinder über 16 Jahren, 48 Prozent bei vier Kindern und 60 Prozent ab fünf Kindern. Damit soll der höhere organisatorische und zeitliche Aufwand in Ein-Eltern-Haushalten abgefedert werden.

Beispielrechnung: Mutter mit zwei Kindern und 2.265,68 Euro Bedarf

Wie sich das im Portemonnaie auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel von buerger-geld.org: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Alter von 6 und 12 Jahren erhält zunächst 563 Euro Regelbedarf. Der Mehrbedarf liegt bei 36 Prozent, also 202,68 Euro zusätzlich. Für jedes der beiden Kinder werden 390 Euro angesetzt. Dazu kommen im Modellfall 600 Euro Miete inklusive Nebenkosten sowie 120 Euro Heizkosten. Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft summiert sich damit auf 2.265,68 Euro im Monat. Rein rechnerisch setzt sich dieser Betrag aus 765,68 Euro für den Lebensunterhalt der Mutter, 780 Euro Kinderregelsätzen und 720 Euro Wohn- und Heizkosten zusammen. Die genaue Angemessenheit der Miete prüft das örtlich zuständige Jobcenter.

Beispielrechnung: Ein Kind, geringerer Mehrbedarf, 1.620,56 Euro

Ein zweites Szenario von buergergeld.org zeigt eine Alleinerziehende mit einem 13-jährigen Kind. Auch hier stehen der Mutter 563 Euro Regelbedarf zu. Der Mehrbedarf beträgt im Beispiel 12 Prozent, also 67,56 Euro zusätzlich. Das 13-jährige Kind erhält 390 Euro. Für Unterkunft inklusive Nebenkosten werden fiktiv 500 Euro veranschlagt, für Heizen 100 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 1.620,56 Euro pro Monat. Zusammengesetzt wird dieser Betrag aus 630,56 Euro für die Mutter (Regel- plus Mehrbedarf), 390 Euro Kinderregelsatz und 600 Euro Wohnkosten. In beiden Fällen gilt: Die tatsächliche Warmmiete muss sich innerhalb der vom Jobcenter festgelegten Angemessenheitsgrenzen bewegen, die je nach Stadt und Region deutlich variieren können.

Kindergeld wird voll angerechnet – häufig rund 1.500 Euro Auszahlung

Für das verfügbare Einkommen am Monatsende ist die Anrechnung des Kindergelds zentral. Ab 2026 sind 259 Euro pro Kind vorgesehen, die voll mit dem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet werden. Im Beispiel mit zwei Kindern reduziert das Kindergeld den rechnerischen Bedarf von 2.265,68 Euro um 518 Euro auf eine Auszahlung von 1.747,68 Euro Bürgergeld; bei einem Kind sinkt der Zahlbetrag von 1.620,56 Euro auf 1.361,56 Euro. Durchschnittlich kommen Alleinerziehende so auf etwa 1.500 Euro Leistungen vom Jobcenter, zeigen die Auswertungen auf buerger-geld.org. Zusätzlich können – je nach Situation – Unterhaltsvorschuss, Einkommen aus Minijobs mit Freibeträgen und einmalige Hilfen für Schwangerschaft, Erstausstattungen oder medizinisch begründete Mehrbedarfe hinzukommen.