Wer als Landesbeamtin oder Landesbeamter arbeitet, bekommt die Tariferhöhung nicht automatisch. Jedes Land muss sie per Gesetz übertragen und entscheidet selbst über Höhe und Zeitpunkt. Wie oeffentlicher-dienst-news.de mit Stand 23. September 2026 berichtet, erhöhen zwölf Länder zum 1. März 2027, Schleswig-Holstein schon zum 1. Januar, Bayern und Hessen dagegen erst im Herbst. Brandenburg zahlt 2027 kein lineares Plus, verlängert aber die Arbeitszeit. Die Bundesbeamten warten weiter auf ihre Reform. Bei einigen Ländern liegt bisher nur ein Gesetzentwurf vor.

Zwölf Länder erhöhen am 1. März 2027

Grundlage ist der Tarifabschluss für die Länderbeschäftigten vom 14. Februar 2026. Laut dem veröffentlichten Rundschreiben der Freien Hansestadt Bremen steigen die Entgelte um 2,8 Prozent zum 1. April 2026, um 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Elf Länder übertragen den März-Schritt mit 2,0 Prozent, nach Angaben des Portals sind das Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Niedersachsen plant 2,5 Prozent. Dort beschloss das Kabinett am 1. September einen Gesetzentwurf, der 2,0 Prozent aus dem Tarifabschluss und 0,5 Prozent wegen der verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen kombiniert, wie das Finanzministerium mitteilt. In Kraft ist das noch nicht.

Schleswig-Holstein startet früh und am höchsten

Im Norden gibt es das größte Plus: 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027, nach 4,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2026. Nach Angaben des Portals hat der Landtag zugestimmt, auch Familienzuschläge sollen deutlich steigen. Für die Zeit danach ist bislang keine lineare Erhöhung festgelegt. Auch Niedersachsen liegt mit 2,5 Prozent über dem Durchschnitt. Der Süden und Osten folgen dagegen weitgehend dem Tarifmodell mit 2,0 Prozent: Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erhöhen alle zum 1. März. In den meisten dieser Länder folgt zum 1. Januar 2028 ein weiterer Schritt von 1,0 Prozent.

Bayern und Hessen: Das Plus kommt später

Bayern verschiebt seine Anpassungen um sechs Monate. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 15. Juli 2026 sieht 2,82 Prozent zum 1. Oktober 2026, 2,0 Prozent zum 1. September 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028 vor. Die Staatsregierung begründet das mit der Konsolidierung des Doppelhaushalts, verfassungsrechtlich sei es nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 möglich. Beschlossen ist das noch nicht. Hessen hat sein Gesetz bereits verkündet: 3,02 Prozent seit 1. Juli 2026, mindestens 110 Euro, und 2,8 Prozent erst zum 1. Oktober 2027. Für 2028 regelt das Gesetz nichts.

80 Euro oder 152 Euro: Was das Plus in Euro bedeutet

Eine Modellrechnung, keine Prognose: Angenommen, ein Beamter hat 4.000 Euro Grundgehalt brutto im Monat. Der Prozentschritt 2027 ergibt dann 80 Euro mehr bei 2,0 Prozent, 100 Euro bei 2,5 Prozent, 112 Euro bei 2,8 Prozent und 152 Euro bei 3,8 Prozent. Entscheidender ist der Zeitpunkt. Im Kalenderjahr 2027 summiert sich der Schritt in Schleswig-Holstein auf 1.824 Euro, in Niedersachsen und den Märzländern auf 1.000 beziehungsweise 800 Euro. In Hessen sind es 336 Euro, in Bayern 320 Euro. Die Rechnung blendet Steuern, Zuschläge und die unterschiedlichen Ausgangsniveaus der Länder aus. Sie zeigt nur den Effekt der jeweiligen 2027er-Stufe.

Brandenburg: Mehr Geld, aber keine lineare Erhöhung

Brandenburg geht einen eigenen Weg. Nach Angaben des Portals gibt es 2027 keinen linearen Prozentschritt, stattdessen steigt die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten am 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden, befristet bis 31. Juli 2032. Ausnahmen sind unter anderem für Schichtdienst und Einsatzdienste vorgesehen. Parallel sollen die Grundgehälter rückwirkend zum 1. Januar 2026 angehoben werden, je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich stark. Über beides entscheidet noch der Landtag. Wegen der 41 Stunden bei unverändertem Gehalt sinkt der Stundenlohn rechnerisch um etwa 2,4 Prozent.

Bund: Beamte warten weiter auf die Reform

Beim Bund gibt es noch kein Gesetz. Ein Kabinettsbeschluss ließ sich bis zum Redaktionsschluss nicht belegen. Wer wissen will, was für ihn gilt, sollte in den Gesetzblättern oder beim Dienstherrn nachsehen, ob das jeweilige Anpassungsgesetz bereits verkündet ist. Wo erst ein Entwurf vorliegt, kann sich Höhe oder Termin im Verfahren noch ändern.