Für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte ändert sich bei den Krankenkassen ein zentraler Punkt: Steigt der Zusatzbeitrag, muss darüber seit Ende Juli 2026 nicht mehr schriftlich informiert werden. Dabei geht es nicht um den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, den Beschäftigte und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Betroffen ist der kassenindividuelle Zuschlag, der laut t-online.de im Schnitt bei 2,9 Prozent liegt und von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Er kann grundsätzlich mehrfach im Jahr angepasst werden, meist geschieht das rund um den Jahreswechsel.

19 Milliarden Euro Sparpaket, 100 Millionen Euro weniger Porto

Auslöser ist das Sparpaket der Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung, das am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossen wurde. Es soll eine drohende Finanzlücke schließen und Beitragsanstiege dämpfen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kassen ihre Mitglieder auch künftig per Brief oder digital über Erhöhungen informieren. Im Gesetzgebungsverfahren wurde dieser Passus aber gestrichen. In der Synopse der Änderungsanträge heißt es: „Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen“, wie wmn.de berichtet. Als Grund nennt die Koalition Entbürokratisierung sowie Einsparungen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

Ramona Pop warnt vor verlorenen Wechselrechten

Für Versicherte ist die Änderung vor allem wegen des Sonderkündigungsrechts relevant. Wird der Zusatzbeitrag erhöht, kann die Kasse ohne Abwarten der regulären Frist gewechselt werden. Dieses Recht muss allerdings bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem der höhere Beitrag erstmals anfällt. Wer die Erhöhung nicht bemerkt, verpasst diese Möglichkeit. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisiert das deutlich: „Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach einer Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das darf die Koalition nicht zulassen“, sagt sie laut wmn.de. Der Nachteil trifft damit nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Wahlfreiheit.

Janosch Dahmen nennt die Streichung Hütchenspielertrick

Auch aus der Opposition kommt scharfer Widerspruch. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, sieht in der Änderung ein falsches Signal. „Wenn man überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren“, so Janosch Dahmen laut wmn.de. Er spricht sogar von einem „politischen Hütchenspielertrick“. Nach Angaben aus dem Bericht soll die Informationspflicht später in einem weiteren Gesetz wieder eingeführt werden, dann auch digital. Für die jetzt beschlossene Regel gilt das jedoch noch nicht.

Website, App, Gehaltsabrechnung: Diese Kanäle bleiben

Wer gesetzlich versichert ist, muss Beitragserhöhungen nun stärker selbst kontrollieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dies idealerweise einmal pro Monat zu prüfen. Hinweise finden sich auf der Website der Kasse, in der App, in der Mitgliederzeitschrift, in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands und auf der monatlichen Gehaltsabrechnung. Läuft die reguläre Bindungsfrist von zwölf Monaten ab, bleibt ein Wechsel mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende möglich. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel ist ein sofortiger Umstieg ohne Frist erlaubt. Wer wegen höherer Beiträge wechseln will, muss nur rechtzeitig eine neue Mitgliedschaft beantragen; die neue Kasse übernimmt die Formalitäten.