Die betriebliche Altersversorgung (bAV) zählt zu den wichtigsten Säulen der privaten Vorsorge – wird aber häufig aus Unwissenheit ignoriert. Nach Angaben der Debeka, einer großen deutschen Versicherung und Bausparkasse, blockieren vor allem Missverständnisse die Nutzung dieser Form der Zusatzrente. Viele Beschäftigte glauben, die Entscheidung liege allein beim Unternehmen oder dass die Verwaltung zu kompliziert sei. Dadurch bleiben staatliche Förderungen, steuerliche Vorteile und Zuschüsse des Arbeitgebers ungenutzt. Für Betriebe bedeutet das auch: Eine Chance zur Mitarbeiterbindung und zur Positionierung als attraktiver Arbeitgeber geht verloren.

Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für Beschäftigte

Entgegen einem verbreiteten Mythos kann ein Unternehmen zwar frei entscheiden, ob es freiwillig eine eigene bAV-Struktur anbietet. Beschäftigte haben jedoch einen klar geregelten Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Sobald ein Arbeitnehmer dies verlangt, muss der Arbeitgeber eine über Entgeltumwandlung finanzierte Vorsorgelösung einrichten. Welcher Durchführungsweg genutzt wird – etwa Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – und welcher Anbieter gewählt wird, bestimmt die Unternehmensleitung. Besteht ein Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung, greifen dessen Vorgaben. „Beschäftigte sollten ihren Anspruch kennen und aktiv einfordern“, so Debeka laut wmn.de.

Digitale Verwaltung reduziert bürokratischen Aufwand

Ein weiteres Vorurteil lautet, bAV sei grundsätzlich kompliziert und papierlastig. Tatsächlich hängt der Aufwand stark vom Durchführungsweg ab. Moderne Angebote setzen auf digitale Prozesse, Standardformulare und klare Schnittstellen zu Lohnbuchhaltung und Versicherern. Besonders die Direktversicherung gilt als verbreitete Lösung, weil der administrative Aufwand für den Betrieb gering bleibt: Auf Basis einer arbeitsrechtlichen Zusage wird lediglich ein Versicherungsvertrag geschlossen, den Rest übernimmt der Versicherer. Auch bei Austritt von Mitarbeitenden lässt sich der Vertrag unkompliziert anpassen oder ruhend stellen. Für kleinere Firmen entstehen so überschaubare organisatorische Belastungen.

Steuer- und SV-Vorteile mindern die Nettobelastung

Viele Angestellte gehen davon aus, dass Beiträge zur bAV das monatliche Nettoeinkommen stark verringern. Nach Angaben der Debeka trifft das im gesetzlichen Förderrahmen jedoch nicht zu: Während der Erwerbsphase sind die Einzahlungen in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Hinzu kommt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss, der aus ersparten Lohnnebenkosten finanziert wird. Dadurch ist die tatsächliche Netto-Belastung deutlich geringer als der Bruttobeitrag. Die nachgelagerte Besteuerung erfolgt erst in der Rentenzeit – häufig zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Für gesetzlich Krankenversicherte können dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente anfallen.

Portabilität und Nutzen für Mittelstand und Belegschaft

Hartnäckig hält sich die Annahme, angesparte bAV-Guthaben gingen bei einem Jobwechsel verloren. Rechtlich ist das anders: Die bis dahin erworbenen Anwartschaften aus Entgeltumwandlung bleiben erhalten. Je nach Vertrag kann die Police beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder auf dessen bAV-Modell übertragen werden. Diese sogenannte Portabilität schützt das aufgebaute Kapital. Ebenso falsch ist die Vorstellung, eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente lohne sich nur für Großkonzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen können standardisierte Lösungen nutzen und damit Fachkräfte gewinnen und langfristig binden. „Die Betriebsrente ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende“, so Debeka laut wmn.de.