Bürgergeld soll den Lebensunterhalt sichern, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch hat, wer mindestens 15 Jahre alt ist, in Deutschland lebt, noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht hat und mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Außerdem muss Hilfebedürftigkeit vorliegen, also ein Einkommen unter dem Existenzminimum der Bedarfsgemeinschaft. Auch nicht erwerbsfähige Personen können Leistungen erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammenleben, wie arbeitsagentur.de erläutert. Für Verbraucher wichtig: Der Antrag läuft über das zuständige Jobcenter.
40.000 Euro Karenzgrenze im ersten Bezugsjahr
Beim Vermögen gelten feste Schwellen. Im ersten Jahr des Bezugs, der sogenannten Karenzzeit, wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Die Grenze liegt bei 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und bei 15.000 Euro für jede weitere. Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person. Zum Vermögen zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck sowie Haus- und Grundeigentum. Einkommen und verwertbares Vermögen müssen grundsätzlich zunächst für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Herteux nennt die Defizitthese zu kurz gegriffen
Parallel zur Leistungsdebatte wird erneut darüber gestritten, warum ein Teil der Langzeitarbeitslosen kaum in reguläre Beschäftigung zurückkehrt. Andreas Herteux, Wirtschafts- und Sozialforscher, kritisiert gegenüber Focus die klassische Defizitthese der Arbeitsmarktpolitik. Diese gehe davon aus, dass fehlende Abschlüsse, Sprachprobleme, Schulden, Sucht oder gesundheitliche Belastungen beseitigt werden müssten und danach automatisch Integration folge. Herteux hält das für unvollständig. Er verweist auf einen weiteren Faktor: den Arbeitswillen und die Frage, ob Erwerbsarbeit überhaupt noch als realistischer Bezugspunkt angesehen wird.
19,8 Prozent ohne Arbeitswillen, 21,7 Prozent mit wenig Bezug
Nach den von Herteux dargestellten Ergebnissen eines rehapro-Modellprojekts war der Arbeitswille bei 29,8 Prozent teilweise vorhanden, bei 21,7 Prozent wenig vorhanden und bei 19,8 Prozent nicht vorhanden. Bei den Normen bewerteten 40,9 Prozent bürgerliche Maßstäbe positiv, 39,1 Prozent neutral und 12,8 Prozent ablehnend. Das verweist auf ein Problem für die Praxis in den Jobcentern: Nicht jeder Fall lässt sich mit denselben Maßnahmen bearbeiten. Für Steuerzahler und Betroffene ist diese Unterscheidung relevant, weil Förderung ins Leere laufen kann, wenn zwischen Überforderung, Passivität und Ablehnung nicht sauber getrennt wird.
Sechs Gruppen prägen die Debatte um Förderung und Sanktionen
Das Modell unterscheidet sechs Gruppen: Veränderungswillige mit 30 Prozent, Veränderungsgehemmte mit 7 Prozent, Orientierungssuchende mit 24 Prozent, Orientierungslose mit 15 Prozent, Eingerichtete mit 17 Prozent und Skeptische mit 7 Prozent. Gerade die letzten beiden Gruppen gelten als schwer erreichbar. Der praktische Punkt für Verbraucher ist dennoch klar: Die geltenden Bürgergeld-Regeln zu Antrag, Hilfebedürftigkeit, Einkommen und Vermögen bleiben davon unberührt. Die politische Diskussion dreht sich damit um zwei Ebenen zugleich, um den Leistungsanspruch nach festen Kriterien und um die Frage, welche Form der Unterstützung bei Langzeitarbeitslosen überhaupt noch greift.