Wenn das Gehalt mehrere Tage nach dem üblichen Termin noch nicht auf dem Konto ist, kommen für Beschäftigte schnell Sorgen auf. Dahinter muss aber nicht automatisch eine absichtliche Zurückhaltung durch den Arbeitgeber stehen. Laut wmn.de können auch ein anderer Zahlungstermin im Arbeitsvertrag, Fehler in der Lohnbuchhaltung oder Probleme bei der Bank die Ursache sein. Für Arbeitnehmer ist deshalb der erste Schritt meist der einfachste: zunächst im Unternehmen nachfragen, ob ein Missverständnis, ein Buchungsfehler oder eine Verzögerung bei der Überweisung vorliegt.

Arbeitsvertrag und Buchhaltung zuerst prüfen

Grundsätzlich gilt: Unternehmen müssen ihre Beschäftigten vergüten und dürfen Lohn weder grundlos einbehalten noch willkürlich kürzen. Ein unbegründeter Einbehalt wäre eine Pflichtverletzung. Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es für die ausbleibende Zahlung einen rechtlichen Grund gibt oder ob nur ein organisatorischer Fehler vorliegt. Gerade wenn Kolleginnen und Kollegen ihr Geld pünktlich erhalten haben, spricht vieles zunächst für ein individuelles Problem. Für Betroffene zählt dann vor allem, den Zahlungszeitpunkt im Vertrag und die internen Abläufe der Lohnabrechnung zu prüfen.

Unentschuldigtes Fehlen und Minusstunden als Ausnahme

Es gibt Konstellationen, in denen Arbeitgeber die Zahlung ganz oder teilweise zurückhalten dürfen. Das betrifft etwa unentschuldigtes Fehlen, zum Beispiel wenn keine Krankmeldung eingereicht wurde. Auch selbst verursachte Minusstunden können eine Rolle spielen, wenn Beschäftigte regelmäßig zu spät kommen oder früher gehen. Hinzu kommen Fälle, in denen Arbeitsmaterial beschädigt wurde oder wichtige Unterlagen nicht herausgegeben werden. Ebenfalls möglich ist ein Abzug, wenn wegen hoher Schulden ein Teil des Einkommens gepfändet wird. Diese Ausnahmen sind rechtlich eng begrenzt und nicht frei auslegbar.

Bonuszahlungen und Weihnachtsgeld sind gesondert zu bewerten

Anders als das reguläre Monatsgehalt können Bonuszahlungen oder Sonderleistungen in Einzelfällen gekürzt werden. Dazu zählt auch Weihnachtsgeld, weil solche Zahlungen nicht automatisch als festes Gehalt gelten. Das heißt aber nicht, dass jede Kürzung zulässig wäre. Maßgeblich sind die jeweiligen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Regelungen. Wichtig für Beschäftigte: Ein vollständig ausbleibender Monatslohn kommt in der Regel nicht ohne Anlass zustande. Wer betroffen ist, kennt den Auslöser häufig bereits oder kann ihn zumindest anhand der Abrechnung und der betrieblichen Kommunikation nachvollziehen.

Schriftlich mahnen und notfalls rechtlich vorgehen

Bleibt die Zahlung nach einer ersten Nachfrage weiter offen, sollten Beschäftigte den Arbeitgeber schriftlich zur Überweisung auffordern. Erfolgt danach erneut keine Zahlung, können rechtliche Schritte folgen, wie wmn.de berichtet. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine Arbeitsverweigerung möglich, bis der ausstehende Lohn eingeht. Wenn zwei oder mehr Monatsgehälter offen sind, kann außerdem eine fristlose Kündigung in Betracht kommen. Spätestens an diesem Punkt ist rechtlicher Beistand sinnvoll. Für Verbraucher gilt damit vor allem: erst klären, dann dokumentieren, danach konsequent handeln.